Autoflirt: Abmahnung mit Eigentor

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Kanzlei verschickt "versehentlich" Abmahnungen mit 150.000 Euro Gegenstandswert

Wie so viele andere hatten auch wir letzte Woche wieder mal eine Abmahnung auf dem Faxgerät. Diesmal ging es ausnahmsweise um einen angeblichen markenrechtlichen Verstoß. Nur Marken, keine Pornos, sorry! Der Vorwurf: Wir sollen auf unserer Rechtsberatungsplattform frag-einen-Anwalt.de unerlaubt den geschützten Begriff "Autoflirt" verwendet haben.

Abmahnungen sind immer lästig, denn egal wie unerhört oder abwegig der Vorwurf: Man hat keine Wahl, man muss sich damit auseinandersetzen. Diese Abmahnung allerdings hatte auch einige Lacher auf ihrer Seite. Neben einer falschen Ansprache, formalen Fehlern und Ungenauigkeiten sorgte die Festsetzung des Gegenstandswertes auf 150.000 Euro und die geforderte Summe von 3.161,83 Euro für heiteres Erstaunen.

Von 123recht

150.000 Euro! Darauf muss man erstmal kommen.

Als wir dann unsere Seite nach dem Begriff "Autoflirt" durchsuchten - wir mussten selbst auf die Suche gehen, die Abmahner hatten uns ja verheimlicht, wo und wie wir die Marke genau verletzt haben sollen - fanden wir diese Frage hier auf Frag-einen-Anwalt.de:

Unklare abmahnung für allgemeinbegriff im gästebuch

Ein Ratsuchender hatte ebenfalls vor Jahren eine Abmahnung wegen des Begriffes "Autoflirt" bekommen und fragte nun nach den rechtlichen Chancen, dagegen vorzugehen. Zahlen oder streiten? Die Antwort der beratenden Anwältin konnte eindeutiger nicht sein: Streiten!

Kann diese öffentlich einsehbare Frage samt Antwort der Rechtsanwältin auf unserer Beratungsplattform jetzt eine markenrechtliche Verletzung unsererseits darstellen? Man braucht kein Gesetzesbuch, um die Antwort zu erahnen: Nein. Eher überhaupt rein gar nicht.

Wir hielten diese Abmahnung nicht nur für besonders frech, sondern für strafrechtlich relevant. Der Verdacht des versuchten Betrugs drängt sich auf. Wir reagierten anwaltlich mit einer eindeutigen Absage, machten die uns entstandenen Anwaltskosten geltend und kündigten eine Strafanzeige an.

Diese Woche ruderte die abmahnende Kanzlei nun zurück. Die Versendung der Abmahnung sei ein Versehen gewesen und nicht richtig geprüft worden. Das Mandat hätte man mittlerweile niedergelgt, alles Weitere sollte man bitte mit "Autoflirt" direkt klären.

Tut uns Leid, aber so nicht. Man kann nicht erst Abmahnungen ohne Hauch eines Anspruchs mit formellen Fehlern gespickt und mit 150.000 Euro Gegenstandwert verschicken und sich dann so lapidar aus der Affäre ziehen. Ihr habt eure Abmahnungen zu verantworten, liebe Rechtsanwälte.

Wir verstehen ja, dass die Kanzlei den Vorwurf des Betrugs möglichst entkräften und sich mit "war ein Versehen" aus der Affäre ziehen will. Wie aber kommt die Unterschrift unter die Abmahnung? Was ist mit der Begleichung unserer Anwaltskosten? Das letzte Schreiben der Kanzlei ist ein schuldrechtliches Eigentor.

Liebe Kanzlei. Aus karmatechnischen Gründen empfehlen wir Ihnen, eine Spende in Höhe unserer Kostennote an die Verbraucherzentrale Niedersachsen zu tätigen:

verbraucherzentrale-niedersachsen.de/spenden

Wäre das nicht etwas für Sie? Unsere Faxnummer haben Sie ja.


Update 6.2.2014: Ein Anwalt der Kanzlei hat gerade bei unserem Anwalt angerufen. Laut Aussage der Kanzlei wurden die Schreiben nicht von der Kanzlei selbst versendet, sondern sind komplett gefälscht, inklusive Fälschung der Unterschrift. Das erklärt natürlich, warum die ganze Abmahnung so fehlerhaft daherkommt. Wir sind gespannt, wie es weitergeht. Die Begleichung unserer Anwaltskosten haben wir erstmal gestundet ;-) Spenden an die Verbraucherzentrale kann natürlich trotzdem, wer will!

Leserkommentare
von Volkspolizist am 31.01.2014 09:35:47# 1
Liebe Redaktion,
veröffentlicht doch bitte, wie so viele der Kanzleien, welche über vordere Treffer-Platzierungen bei "Tante G." >gesprochen Tante G-Punkt< (Suchmaschine) damit werben, angeblich schon tausende von "Abmahn-Opfern" vertreten zu haben und ihre "Internet-Pranger" betreiben, auf welchen sie Abmahner-Firmen und Abmahner-Anwälte veröffentlichen, unter Nennung von Ross und Reiter die Kanzlei, welche die Abmahnung an Sie gefaxt hat. Nur das hilft wirklich (Fragen sie nicht ihren Arzt oder Apotheker,sondern ihren Anwalt). Have a nice Weekend
    
von 123recht.de am 31.01.2014 10:12:24# 2
Guten Tag,
vielen Dank für den Kommentar! Sie sind nicht der erste, der nach dem Namen der Kanzlei fragt. Ich hatte mir vorher Gedanken gemacht, ob ich sie nennen soll oder nicht. Aber letztendlich geht es mir in meinen "Abmahnartikeln" nicht um eine bestimmte Kanzlei - es geht mir um das System "Abmahnungen" und den Missbrauch. Kanzleien, die missbräuchliche Abmahnungen versenden, sind ein Symptom. Ich will die Ursache ausmerzen.
Und wer Ross und Reiter wirklich wissen will, der braucht nur zu googlen. :-)
Viele Grüße
    
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