Bei versehentlicher "Sofort-Kauf"-Option wirksame Anfechtung möglich

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Wird bei einem eBay-Kauf versehentlich die "Sofort-Kauf" Option gewählt, hat der Käufer keinen Anspruch auf Erfüllung des Kaufvertrages.

Im zugrundeliegenden Fall war ein Whirlpool Kaufgegenstand einer eBay-Auktion. Der Verkäufer stellte diesen Whirlpool ausversehen mit dem "Sofort-Kauf" Button für 1 € ein, obwohl lediglich das Startgebot bei 1 € liegen sollte. Der Käufer ersteigerte den Whirlpool für 1 € und verlangte von dem Verkäufer die Lieferung. Obwohl der Verkäufer versuchte dem Käufer das Missverständnis zu erklären, bestand der Käufer auf die Lieferung, da keine wirksame Anfechtung des Kaufvertrages vorliegt.

Das Landgericht Köln gab dem Verkäufer Recht.
Nach Meinung des Gerichts konnte der Verkäufer den Vertrag wirksam anfechten, da dem Verkäufer bei Einstellung des Angebotes ein Erklärungsirrtum unterlaufen ist. Bei Wissen um den geringen Kaufpreis hätte er diese wirtschaftlich unsinnige Erklärung nicht abgegeben.

Folglich hat der Käufer keinen Anspruch gegen den Verkäufer auf Vertragserfüllung.
(LG Köln, Urteil vom 30.11.10 - 18 O 150/10)