Bekifft auf Sofa eingeschlafen? Führerschein abgeben!

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Was wir uns in Sachen "kreativer Bestrafung" in den USA abkucken können

Morgens ein Joint, und der Tag ist dein Freund. Das Bundesverwaltungsgericht wendet diesen ausgenudelten Spruch auf alle Konsumenten von Cannabis an, selbst die gelegentlichen Kiffer: Sobald jemand hin und wieder einen Joint raucht und den Qualm mit Alkohol runterspült, ist er prinzipiell nicht mehr geeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs.

Ob der Gelegenheitskonsument überhaupt im berauschten Zustand Auto fährt, nur auf der Couch surft oder friedlich seinen Rausch ausschläft, interessiert das Bundesverwaltungsgericht dabei überhaupt nicht. Wer nachweislich Alkohol und Cannabis zusammen konsumiert hat, verliert den Führerschein. Basta.

Jetzt muss man nicht Jura studiert haben, um die Verfassungswidrigkeit dieses Urteils schon aus der Ferne zu wittern. Und so hatte das Bundesverfassungsgericht auch bereits im Jahr 2002 richtigerweise entschieden, dass man Kiffern nicht automatisch die generelle Fahreignung absprechen kann. Das kümmert das bockige Bundesverwaltungsgericht nun aber gar nicht. Hin und wieder Joint und Bier? Führerschein, nicht mit mir!

Das Urteil wird umso brisanter, wenn man sich die Pläne der Großen Koalition ansieht, gemeinhin auch #GroKo genannt. GroKo! Dieses Wort klingt nicht nur wie ein ausgekotzer Brocken nach zu viel Glühwein, es hat auch dieselbe Wirkung. Wenn jetzt in der GroKo laut darüber nachgedacht wird, Dieben den Führerschein abzunehmen, weil "die das mehr trifft", dann kann man sich ausmalen, wie weit der Populismus-Brechreiz in den nächsten vier Jahren noch gehen wird.

Fahrverbot bei Ladendiebstahl - einen Zusammenhang zwischen Tat und Strafe gibt es auch hier nicht. Eine Abschreckungswirkung durch "härtere" Strafen gab es noch nie, wird aber immer wieder gerne publikumswirksam verwurstet. Und wer nimmt populistische Steilvorlagen der Politik immer dankbar an, als hänge ihre Existenz davon ab, Gewehr bei Fuße? Natürlich, die Gewerkschaft der Polizei: Fahrverbot für Diebe ist toll, denn Strafen müssen spürbar sein und abschreckend wirken.

Deswegen sind die Gefängnisse in den USA so voll. Wegen der spürbar abschreckenden Wirkung der Todesstrafe.

Dass ein Fahrverbot gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt, weil nicht jeder einen Führerschein hat, ist unseren GroKos herzlich egal. Der Deutsche Richterbund nennt die Pläne diplomatisch "verfassungsrechtlich problematisch". Eine milde Umschreibung für "total bescheuert".

In den USA hat man aus der Not der überfüllten Gefängnisse übrigens eine Tugend gemacht. Richter sind mittlerweile dazu angehalten, immer mehr von Gefängnisstrafen abzusehen und stattdessen "kreative Strafen" zu erfinden. Das führt oft zu mittelalterlichen Prangerurteilen, bei denen Straftäter mit einem Schild wie "Ich bin ein Idiot, ich habe auf dem Gehweg einen Schulbus überholt" auf eben diesem Gehweg rumstehen müssen.

Diese öffentliche Prangerbestrafung wäre nun sicherlich bei uns ebenfalls "verfassungsrechtlich problematisch". Trotzdem gibt es auch richtig gute Urteile. Ein Mann, der sein Kind misshandelt hatte und in der Hundehütte schlafen ließ, musste selbst 30 Tage in eben dieser Hütte schlafen. Eine Frau, die 35 Kätzchen im Wald aussetzte, musste eine Nacht alleine in eben diesem Wald verbringen.

Das klingt doch so schlecht nicht. Könnte man Schläger nicht dazu verurteilen, in der Notaufnahme eines Krankenhauses Betten zu schieben und Verbände zu wechseln? Diebe könnten eine Woche in einer Bank hospitieren, um zu erleben, wie Profis mit Vermögensanlagen ganze Existenzen, ja sogar Länder zugrunde richten und sich dabei auch noch großkotzig abfeiern. Kiffer, die zusätzlich ein Bier getrunken haben, sollten 3 mal hintereinander "Water World" mit Kevin Costner schauen müssen. Stocknüchtern.

In diese Richtung müsste es gehen.

Leserkommentare
von Helmuth Justin am 17.12.2013 12:00:15# 1
Was wir uns evtl. aus den USA abschauen könnten wäre der Führerscheinentzug bei Unterhaltspflichtverletzungen. Wer seinem Kind/seinen Kindern keinen Unterhalt zahlt braucht auch keinen Führerschein (und wer keinen Führerschein hat braucht auch kein Auto, da braucht man dann keine Ersatzpfändung durchzuführen sondern kann den fahrbaren Untersatz gleich komplett pfänden!) - das scheint doch etwas vernünftiger, als Dieben den fahrbaren Untersatz zu verbieten (mit dem sie i.ü. ja die Beute wegfahren könnten!). Allerdings, wenn man sich die Quoten "Fahren ohne Führerschein" so ansieht, hat das auch keine abschreckende Wirkung...
    
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