Ein Pferd kaufen - Das sind Ihre Rechte

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Mangel, Krankheiten, Gewährleistung, Einsteller, Stallgemeinschaft und Paddock - ein rechtlicher Überblick für Pferdekäufer und -hnzen aus einem derartigen Zustand gezogen werden.

123recht: Kann der Stallbesitzer einfach Fütterungszeiten oder Weidezeiten ändern oder den Preis erhöhen?

Birgit Raupers
Partner
seit 2002
Rechtsanwältin
Storchenwiese 14
30938 Großburgwedel
Tel: 05139/985 78 25
Web: http://www.kanzlei-raupers.de
E-Mail:
Arbeitsrecht, Handelsrecht, Kaufrecht, Tierkaufrecht

Rechtsanwältin Raupers-Weller: Der Stallbesitzer kann Fütterungszeiten, Weidezeiten etc. verändern, er kann auch den Preis erhöhen. Dies gibt den Einstellern aber die Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechtes. Voraussetzung ist, dass bestimmte Fütterungszeiten oder Weidezeiten tatsächlich im Vertrag vereinbart worden sind. Dies dürfte in der Regel nicht der Fall sein.

Anders ist der Preis für die monatliche Unterstellung, dieser ist in der Regel festgesetzt. Wird er von dem Stallbetreiber erhöht, kann der Einsteller innerhalb kurzer Fristen kündigen.

123recht: Oft werden Weiden "nachgesteckt", d.h. morgens und abends wird der Weidezaun etwas weiter gesteckt, damit die Pferde auf der so frei werdenden Fläche fressen können. Das widerspricht aber dem natürlichen Fressverhalten von Pferden, die über den ganzen Tag verteilt Futter haben sollten. Kann man hier den Stallbesitzer zwingen, den ganzen Tag Futter zur Verfügung zu stellen?

Rechtsanwältin Raupers-Weller: Der Stallbetreiber kann von den Einstellern nicht gezwungen werden, den Pferden den ganzen Tag Futter zur Verfügung zu stellen. Auch hier gilt das eben gesagte. Die Einsteller können den Stallbetreiber unter Fristsetzung aber auffordern, diese Zustände zu beheben. Bleibt die Aufforderung erfolglos, besteht ein Grund zur Kündigung, in einem besonders extremen Fall auch zur fristlosen Kündigung.

Kaufverträge sollten schriftlich geschlossen, Missstände dokumentiert werden

123recht: Haben Sie noch einen generellen Rat für alle Pferdefreunde?

Rechtsanwältin Raupers-Weller: Für den Pferdekäufer bietet sich an, einen schriftlichen Kaufvertrag zu schließen, in dem die Beschaffenheit des Pferdes aufgeführt wird, auf die der Käufer Wert legt. Gleiches gilt im Übrigen auch für den Verkäufer: Werden Abweichungen wie „nicht anfängergeeignet, Kopper, schreckhaft" o.ä. in dem Kaufvertrag aufgeführt, hat der Käufer von diesen Eigenarten des Pferdes bei Vertragsabschluss Kenntnis und kann sich im Nachhinein nicht mehr auf einen Mangel berufen. Weitere Informationen sind in meinem Artikel "Augen auf beim Pferdekauf" vom 18.04.2006 zu finden.

Generell kann ich insbesondere bei Streitigkeiten im Bereich der Pferdehaltung- und Unterbringung raten, Missstände umgehend zu dokumentieren. Heute hat jedes Handy eine Kamera, man sollte lieber einige Fotos zu viel als zu wenig machen. Ebenfalls sollte man auch bei Stallbetreibern nicht zu lange warten, um Missstände zu monieren. Zunächst jedoch sollte ein Gespräch mit dem Stallbetreiber gesucht und auf die Missstände hingewiesen werden. Ein vernünftiger Ton und gegenseitiges Zuhören vermeidet einen Konflikt eher, als ein unfreundliche Aufforderung, die gleich mit Schadensersatz oder ähnlichen Drohungen verbunden wird.

123recht: Vielen Dank Frau Raupers-Weller.

Birgit Raupers-Weller
Rechtsanwältin
www.rechtundreiter.de