Fotos und Filme im Internet veröffentlichen

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Recht am Bild und Persönlichkeitsrecht

Fragen und Antworten zu rechtlichen Problemen bei Fotos und Filmen im Internet

Bewerbungsfoto auch auf meiner Webseite nutzen?

Frage: Ein Fotograf hat für mich digitale Fotos für Online-Bewerbungen erstellt. Ein Foto habe ich jetzt auch auf meiner Webseite veröffentlicht. Der Fotograf will, dass ich das Foto entferne.

123recht.de: Das ist richtig so. Durch Ihren Auftrag wird Ihnen nur das Recht eingeräumt, die Fotos bei Bewerbungen zu verwenden. Ein Nutzungsrecht für Ihre Webseite ist damit nicht mit umfasst.

Frage: Aber es sind doch meine Fotos?

123recht.de: Nicht ganz - es ist Ihr Bild auf den Fotos, aber Urheber ist der Fotograf. Als Urheber entscheidet er über die Nutzung seiner Bilder. Und die Nutzung auf einer Webseite war durch Ihren Auftrag gerade nicht mit vereinbart.

Video bei Lesung

Frage: Ich war bei einer Lesung, bei der Lehrvideos gedreht wurden. Ich bin in einem Video deutlich zu erkennen. Kann ich noch dagegen vorgehen?

123recht.de: Sie haben ein Recht am eigenen Bild und können Veröffentlichungen in Filmen verbieten. Normalerweise werden Besucher von Veranstaltungen aber vorher über solche Aufnahmen und deren Verwendung aufgeklärt. Wenn Sie dann trotzdem teilnehmen, können Sie eine Veröffentlichung später nicht mehr verhindern.

Foto nach Diskobesuch

Frage: Bei einem Diskobesuch wurden Fotos von den Besuchern gemacht. Die Fotos wurden dann im Internet veröffentlicht. Auf einem Foto bin ich deutlich zu erkennen - kann ich die Veröffentlichung verhindern?

123recht.de: Wenn das Foto ohne Ihr Einverständnis online ist, dann können Sie von der Agentur verlangen, dass es von der Webseite verschwindet.

Frage: Auf dem Foto ist eine Menschenmenge, ich bin aber trotzdem deutlich zu erkennen. Macht das einen Unterschied? Die Agentur behauptet, solche Partybilder seien heute üblich und normal.

123recht.de: Ob Menschenmenge oder Einzelfoto: Wenn Sie klar zu erkennen sind, können Sie die Veröffentlichung verhindern. Und solche Fotos mögen in Diskos üblich sein, trotzdem kann die Agentur nicht einfach von Ihrer stillschweigenden Erlaubnis ausgehen.

Persönlichkeitsrecht: Bildagentur muss Verwendungszweck von Fotos nicht prüfen

Für eine Foto-Reportage ist allein die veröffentlichende Zeitschrift verantwortlich. Der Bundesgerichtshof musste über eine Bildagentur urteilen, die alte Bilder eines lebenslang einsitzenden Häftlings an den Playboy herausgegeben hatte. Die Veröffentlichung der Bilder durch den Playboy war rechtswidrig, da diese gegen das Persönlichkeitsrecht und Resozialisierung des Häftlings verstieß. Die Agentur hatte aber laut BGH keine Pflicht, das im Vorfeld zu überprüfen. (Az VI ZR 30/09 und VI ZR 34/09)

Fotonutzung: Haftung bei fremden RSS-Feeds

Wer Fotos ohne die Genehmigung des Fotografen in seine Webseite einstellt, handelt rechtswidrig. Dies sogar dann, wenn das Foto nur innerhalb eines fremden RSS-Feeds auf der Webseite angezeigt wird. Denn wer RSS-Feeds in seine Webseite einbindet, macht sich die Inhalte laut Landgericht Berlin zu eigen. Ein Seitenbetreiber ist damit für die Urheberrechtsverletzung in einem fremden RSS-Feed verantwortlich. (Az. 15 O 103/11)

Urteil: Vorschaubilder in Google

Google darf in der Trefferliste seiner Bildersuche kleine Versionen von Bildern aus dem Internet veröffentlichen. Das gilt auch für geschützte Bilder von Berufsfotografen, urteilte der Bundesgerichtshof. Ob die Bilder online überhaupt gezeigt werden dürfen, muss Google nicht prüfen: Die Bilder werden automatisch in die Google Suche übernommen, eine Vorabprüfung kann selbst dem Suchgiganten nicht zugemutet werden. (Az: I ZR 140/10)

Gemeinsames Sorgerecht, Bild von Sohn auf Facebook

Frage: Ich lebe von meiner Frau getrennt, wir haben gemeinsam das Sorgerecht für unseren zweijährigen Sohn. Ich habe ein Bild von meinem Sohn auf Facebook veröffentlicht. Meine Ex ist dagegen und will, dass ich das Foto lösche. Hat Sie ein Recht dazu?

123recht.de: Über die Veröffentlichung von Fotos von Minderjährigen entscheiden die Eltern als gesetzliche Vertreter. Bei gemeinsamen Sorgerecht müssen beide Elternteile zustimmen. Etwas anderes gilt nur, wenn das Foto nur dem engsten Familien- und Freundeskreis zugänglich ist. In diesem Fall können Sie allein entscheiden.

Fotos meiner alten Schulklasse im Web veröffentlichen?

Frage: Ich habe alte Fotos meiner damaligen Schulklassen gefunden. Darf ich die so einfach ins Internet stellen?

123recht.de: Nein. Bei Fotos von Schulklassen steht in der Regel die Klasse im Vordergrund und ist Hauptmotiv. Hauptsächlicher Bestandteil bzw. Sinn und Zweck sind also die jeweiligen Schüler, die dann auch gut zu erkennen sind. Hier müssten Sie vor der Veröffentlichung die Erlaubnis von jedem einzelnen Schüler einholen. Etwas anderes würde nur gelten, wenn die Schulklasse "Beiwerk" auf dem Foto wäre und ein anderes Motiv im Vordergrund stehen würde.

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