Verkürzte Privatinsolvenz mit Insolvenzplan

Mehr zum Thema: Insolvenzrecht, Insolvenzplan, Privatinsolvenz, Verbraucherinsolvenz, Privat, InsO
4,78 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
18

Ab 07-2014 neu: Entschuldung durch Insolvenzplan bei Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenz

Wie in dem Artikel "Verkürzung Privatinsolvenz: Restschuldbefreiung in 3 Jahren" – berichtet, tritt die Verkürzung der Privatinsolvenz/Restschuldbefreiung von 6 auf 3 Jahre am 01.07.2014 in Kraft.

Wegen der hohen Mindestquote für die Verkürzung von 35% wird diese Neuregelung in der Praxis nach meiner Einschätzung nicht sehr relevant sein.

Oliver Gothe-Syren
Partner
seit 2005
Rechtsanwalt
Eulenstraße 26
22765 Hamburg
Tel: 040-348 378 88
Web: https://insolvenz-news.de/insolvenzanwalt-insolvenzverwalter-hamburg/
E-Mail:
Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Medienrecht, Verwaltungsrecht, Wirtschaftsrecht

Eine Einschätzung hierzu und einen Fahrplan für nach meiner Erfahrung für alle Beteiligten besseren außergerichtlichen Vergleichslösung finden Sie in meinem oben verlinkten Artikel.

Eine praktisch sehr relevante Verbesserung für Privatinsolvenzen und Verbraucherinsolvenzen wird ebenfalls zum 01.07.2014 eingeführt: Die Entschuldung über einen Insolvenzplan. Hierzu habe ich bereits viele Anfragen in meiner Kanzlei – ich möchte hier einige Informationen zur Verfügung stellen.

Der Insolvenzplan ab 07/2014 auch für Privatinsolvenzen/Verbraucherinsolvenzen.

Es handelt sich um einen Teilzahlungs-Vergleich unter der Aufsicht des Insolvenzgerichts mit der Möglichkeit, dass bei Ablehnung eines Insolvenzplanes durch einzelne Gläubiger, die Zustimmung gesetzlich ersetzt werden.

Nach meiner Erfahrung sind Vergleichsverfahren auch im Interesse der Gläubiger bereits vor Einführung des Insolvenzplanes sehr sinnvoll und verhindern, dass am Ende nur eine (durchschnittliche) Insolvenz-Quote von 0-3% für die Gläubiger herauskommt.

Der Insolvenzplan als weitere Möglichkeit zur schnelleren Schuldenfreiheit

Auch nach Einführung des Insolvenzplanes zum 1.7.2014 wird ein Vergleichsverfahren zur Insolvenzvermeidung in vielen Fällen sinnvoll und zielführend sein. Wenn aber eine außergerichtliche Regulierung, also ein Gläubigervergleich an einzelnen Gläubigern scheitert, ist das Insolvenzplan-Verfahren eine sehr gute Möglichkeit, um frühzeitig das Insolvenzverfahren zu beenden.

Ich halte die Beendigung des Insolvenzverfahrens nach einigen Monaten statt nach sechs Jahren (oder bei 35% Quote nach drei Jahren) für realistisch. Da in den allermeisten Privatinsolvenzen oder Verbraucherinsolvenzen nur Quoten von bis zu 3% – überwiegend überhaupt gar keine Quote erzielt wird, kann teilweise mit einer Quote von 5% ein Insolvenzplan erarbeitet werden.

Plan A: Vergleichsverfahren – Plan B: Insolvenzplan

Ich rate dennoch den Betroffenen, vor dem Schritt ins Insolvenzverfahren mit den Gläubigern eine außergerichtliche Schuldenregulierung hinzubekommen – ich biete dazu ein Vergleichsverfahren an, bei dem ich das (meist fruchtlose) Insolvenz-Szenario transparent mache und auch meine Erfahrung aus Blickwinkel der Insolvenzverwaltung und der Gläubiger darstelle. In vielen Fällen mit großer Akzeptanz bei den Gläubigern, die lieber einen Vergleich abschließen, als nach einem jahrelangen Insolvenzverfahren letztlich keinerlei oder eine nicht nennenswerte Quote zu erhalten.

Für weitere Informationen können Sie gerne Kontakt aufnehmen oder eine Nachricht hinterlassen.

LEGITAS GOTHE-SYREN - RA Oliver Gothe
Wirtschaftsrecht/Insolvenzrecht

www.insolvenz-news.de

Kontaktanfragen:
https://insolvenz-news.de/kontakt/

Tel.: 040-348 378-88

Das könnte Sie auch interessieren
Insolvenzrecht Insolvenz vermeiden: der Gläubigervergleich
Insolvenzrecht Die wichtigste Änderung der Restschuldbefreiung: Verkürzung auf drei Jahre