Widerruf von Fernabsatzverträgen

Mehr zum Thema: Verbraucherschutz, Widerruf, Fernabsatz, Widerrufsrecht, Kauf, Internet, Belehrung, Widerrufserklärung, Widerrufsbelehrung, Rücksendung
4,57 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
7

Das Widerrufsrecht bei im Internet abgeschlossenen Verträgen

Wer kennt das nicht? Man entdeckt etwas im Internet und möchte es unbedingt kaufen. Ohne wirklich darüber nachzudenken, hat man auch schon den Button „Kauf bestätigen“ angeklickt. Nun will man die Ware aber nicht mehr. Was macht man jetzt? Können überhaupt Verträge im Internet widerrufen werden?

Der Fernabsatzvertrag

Bei einem Kauf im Internet oder am Telefon handelt es sich um einen so genannten Fernabsatzvertrag. Ein solcher Vertrag liegt immer dann vor, wenn unter Verwendung eines Telekommunikationsmittels ein Vertrag zwischen einem Unternehmer als Verkäufer und einem Verbraucher als Käufer abgeschlossen wird.

Pflichten des Verkäufers

Der Verkäufer muss v o r dem Vertragsabschluss insbesondere den Käufer über das Widerrufsrecht und das Rückgaberecht in Textform belehren.

Achtung:: Die bloße Bereitstellung der Informationen über den Widerruf und die Rückgabe im Internet bzw. auf der Website des Verkäufers reicht nicht aus. Sondern der Verkäufer muss die Widerrufsbelehrung umgehend im Zusammenhang mit der Vertragsbestätigung oder als Datei dem Käufer zugänglich machen. Der Käufer muss also unbedingt Kenntnis hierüber erlangen.

Frist für den Widerruf

Der Käufer hat die Möglichkeit, ohne nähere Angaben von Gründen die Erklärung zum Vertragsabschluss zu widerrufen.

Grundsätzlich muss der Käufer aber innerhalb von 2 Wochen den Widerruf erklären. Der Käufer hat jedoch auch die Möglichkeit, die Ware innerhalb der genannten Frist wieder zurückzusenden, so dass dann die Widerrufserklärung durch die Rückgabehandlung ersetzt wird.

Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Ware und bei Dienstleistungen ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Wichtig: Die 2-Wochen-Frist beginnt aber erst dann, wenn der Verkäufer auch eine ordnungsgemäße Belehrung in Textform dem Käufer zugesendet hat. Liegt die Belehrung aber erst mit der Lieferung der Ware vor, dann beträgt die Widerrufsfrist 1 Monat.

Folgen des Widerrufs - Rücksendekosten

Der Käufer ist verpflichtet, die empfangene Ware an den Verkäufer zurückzusenden. Grundsätzlich trägt der Verkäufer auch die Kosten für die Rücksendung.

Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn vertraglich vereinbart wurde, dass bei einem Warenwert unter 40,00 EUR der Käufer die Kosten zu tragen hat. Dies gilt allerdings nicht für den Fall einer Falschlieferung.

Wichtig: Kein Widerrufsrecht besteht, wenn es sich um Telekommunikationsdienste handelt, dass heißt um Telefonverträge usw., die der Verbraucher selbst per Telefon, Internet oder Fax veranlasst hat.

Wenn Sie ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben, melden sich manche Verkäufer längere Zeit überhaupt nicht. Für den Fall, dass Sie bereits den Kaufpreis bezahlt haben, sollten Sie schnellstmöglich und nachweisbar (Einschreiben oder zumindest vorab per Fax) eine Frist von max. 14 Tagen zur Rückzahlung setzen und gleichzeitig ankündigen, dass Sie im Fall der Nichtzahlung einen Anwalt aufsuchen werden.

Gerne stehe ich Ihnen in solchen Angelegenheiten als Rechtsbeistand zur Verfügung.

Das könnte Sie auch interessieren
Musterverträge und Briefe Muster Widerruf Fernabsatz