Anfechtung eines Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber

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Häufige Fragen und Situationen, die zur Anfechtung berechtigen können

Unzulässige Fragen des Arbeitgebers, die Sie falsch beantworten dürfen, ohne eine Anfechtung des Arbeitsvertrages befürchten zu müssen:

  • Fragen nach Heiratsabsichten
  • Pläne zur Gründung einer Familie
  • Fragen nach einer bestehenden Schwangerschaft, sofern die Arbeit nicht unverwertbar wird. Unverwertbarkeit liegt u.a. vor bei der Einstellung einer Schwangeren für Nachtarbeit, als Tänzerin, Sportlehrerin oder Model
  • Fragen nach der Freizeitgestaltung
  • Auskünfte, wie viel Sie von Ihrem Einkommen sparen
  • Wer in der Familie die Entscheidungen trifft
  • Wie oft Sie ausgehen
  • In welchem Alter Sie häufige Rendezvous hatten
  • Frage nach einer Aids-Infektion, sofern Sie durch die Infektion nicht in Ihrer Tätigkeit eingeschränkt werden. Dies ist relevant im Bereich der Heilberufe, wie z.B. bei Ärzten oder Krankenschwestern
  • Fragen nach Krankheiten sind nur zulässig, wenn diese für den Betrieb von Interesse sind
  • Fragen nach der Parteizugehörigkeit sind unzulässig, außer die Tätigkeit ist an eine politische Ausrichtung gebunden
  • Fragen nach sexuellen Gewohnheiten

Zulässige Fragen des Arbeitgebers, deren Falschbeantwortung eine Anfechtung ermöglicht, sind z.B. :

  • Fragen nach der Konfession, sofern dies für die Arbeitsstätte relevant ist, wie z.B. bei religionsgebundenen Krankenhäusern
  • Fragen nach einer Schwerbehinderung
  • Fragen nach einer Aidserkrankung sind im Gegensatz zu Fragen nach einer Aidsinfektion immer zulässig
  • Fragen nach einer Stasi-Vergangenheit, sofern die Einstellung in den öffentlichen Dienst erfolgen soll oder ein besonderes Sicherheitsbedürfnis besteht
  • Fragen nach den Vermögensverhältnissen sind zulässig, sofern eine Einstellung als leitender Angestellter erfolgen soll, der besonderes Vertrauen genießt
  • Fragen nach Vorstrafen sind zulässig, wenn der zu besetzende Beruf eine besondere Vertrauensstellung erfordert
  • Fragen nach einem erhöhten Alkoholkonsum sind zulässig, insbesondere, wenn die Tätigkeit darunter leiden kann.

Weiterhin kann zu einer Anfechtung berechtigen, wenn:

  • Ihr handgeschriebener Lebenslauf von einer anderen Person stammt
  • im Lebenslauf Angaben zum beruflichen Werdegang falsch sind
  • Sie falsche Angaben zu Ihrer früheren Gehaltshöhe machen

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Anfechtung eines Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber
Seite  2:  Unterschied zwischen Kündigung und Anfechtung
Seite  3:  Voraussetzungen der Anfechtung
Seite  4:  Wie lange kann angefochten werden ?
Seite  5:  Beispiel: Es besteht ein Kündigungsschutz, es kann aber angefochten werden
Seite  6:  Beispiel: Es besteht ein Kündigungsschutz, und es kann auch nicht angefochten werden
Seite  7:  Häufige Fragen und Situationen, die zur Anfechtung berechtigen können
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