Anfechtung eines Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber
Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Anfechtung, Kündigung, KündigungsschutzHäufige Fragen und Situationen, die zur Anfechtung berechtigen können
Unzulässige Fragen des Arbeitgebers, die Sie falsch beantworten dürfen, ohne eine Anfechtung des Arbeitsvertrages befürchten zu müssen:
- Fragen nach Heiratsabsichten
- Pläne zur Gründung einer Familie
- Fragen nach einer bestehenden Schwangerschaft, sofern die Arbeit nicht unverwertbar wird. Unverwertbarkeit liegt u.a. vor bei der Einstellung einer Schwangeren für Nachtarbeit, als Tänzerin, Sportlehrerin oder Model
- Fragen nach der Freizeitgestaltung
- Auskünfte, wie viel Sie von Ihrem Einkommen sparen
- Wer in der Familie die Entscheidungen trifft
- Wie oft Sie ausgehen
- In welchem Alter Sie häufige Rendezvous hatten
- Frage nach einer Aids-Infektion, sofern Sie durch die Infektion nicht in Ihrer Tätigkeit eingeschränkt werden. Dies ist relevant im Bereich der Heilberufe, wie z.B. bei Ärzten oder Krankenschwestern
- Fragen nach Krankheiten sind nur zulässig, wenn diese für den Betrieb von Interesse sind
- Fragen nach der Parteizugehörigkeit sind unzulässig, außer die Tätigkeit ist an eine politische Ausrichtung gebunden
- Fragen nach sexuellen Gewohnheiten
Zulässige Fragen des Arbeitgebers, deren Falschbeantwortung eine Anfechtung ermöglicht, sind z.B. :
- Fragen nach der Konfession, sofern dies für die Arbeitsstätte relevant ist, wie z.B. bei religionsgebundenen Krankenhäusern
- Fragen nach einer Schwerbehinderung
- Fragen nach einer Aidserkrankung sind im Gegensatz zu Fragen nach einer Aidsinfektion immer zulässig
- Fragen nach einer Stasi-Vergangenheit, sofern die Einstellung in den öffentlichen Dienst erfolgen soll oder ein besonderes Sicherheitsbedürfnis besteht
- Fragen nach den Vermögensverhältnissen sind zulässig, sofern eine Einstellung als leitender Angestellter erfolgen soll, der besonderes Vertrauen genießt
- Fragen nach Vorstrafen sind zulässig, wenn der zu besetzende Beruf eine besondere Vertrauensstellung erfordert
- Fragen nach einem erhöhten Alkoholkonsum sind zulässig, insbesondere, wenn die Tätigkeit darunter leiden kann.
Weiterhin kann zu einer Anfechtung berechtigen, wenn:
- Ihr handgeschriebener Lebenslauf von einer anderen Person stammt
- im Lebenslauf Angaben zum beruflichen Werdegang falsch sind
- Sie falsche Angaben zu Ihrer früheren Gehaltshöhe machen
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