Die allgemeinen Verfahrensgrundsätze im Zivilrecht

Mehr zum Thema: Verfahrensrecht, Verfahrensgrundsätze, Prozessmaxime, Dispositionsmaxime, Verhandlungsmaxime
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Die allgemeinen Verfahrensgrundsätze im Zivilrecht

Der zivilrechtliche Prozess steht unter dem Grundsatz der Parteiherrschaft. So, wie die Parteien untereinander Verträge frei gestalten können, so können sie auch frei entscheiden, ob und wie sie einen Prozess herbeiführen wollen. Es bleibt ihnen selbst überlassen, ob sie die Zivilgerichte für ihre Streitigkeiten in Anspruch nehmen wollen.Die wesentlichen verfahrensrechtlichen Vorschriften sind in der Zivilprozessordnung festgehalten.

Die einzelnen Verfahrensgrundsätze finden Sie auf den nächsten Seiten.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Die allgemeinen Verfahrensgrundsätze im Zivilrecht
Seite  2:  Dispositionsmaxime
Seite  3:  Verhandlungsmaxime
Seite  4:  Richterliche Aufklärungs-, Hinweis- und Fragepflicht
Seite  5:  Rechtliches Gehör