Das Punkte-System und das Verkehrszentralregister

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Punkte Rabatt durch Nachschulung

Bei einem Punktestand von 8 bis 13 Punkten wird dem Betroffenen die Möglichkeit angeboten, an einem Aufbauseminar bzw. Nachschulung teilzunehmen.
Bei einer Teilnahme mit 8 Punkten im VZR werden dem Fahrer 4 Punkte erlassen. Bei einem Punktestand zwischen 9 und 13 werden noch 2 Punkte erlassen. Ein Punkterabatt durch Besuch eines Aufbauseminars ist allerdings nur einmal in 5 Jahren möglich.

Der Sinn dieser Aufbauseminare ist es, den auffällig gewordenen Fahrern durch Mitwirkung an Gruppengesprächen Mängel in ihrer Einstellung zum Straßenverkehr aufzuzeigen und diese abzubauen. Die Seminare haben eine Länge von 4 x 135 Minuten, weiterhin findet eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten statt. Die Leitung übernehmen besonders ausgebildete Fahrlehrer. Abschließend ist die Bescheinigung der erfolgreichen Seminarteilnahme der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen.

Teilnehmer mit 14 bis 17 Punkten, die verpflichtet sind, ein Aufbauseminar zu besuchen, erhalten keinen Punkterabatt. Sollte ein Betroffener die ihm gesetzte Frist zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht einhalten, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Ein Neuantrag ist dann erst nach Besuch des Seminars, im Regelfall nach der Vorlage einer positiven MPU und frühestens nach 6 Monaten möglich.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Das Punkte-System und das Verkehrszentralregister
Seite  2:  Wie viele Punkte wofür?
Seite  3:  Tilgungsfristen für Eintragungen im Verkehrszentralregister
Seite  4:  Ihr persönlicher Kontostand
Seite  5:  Was droht bei wie viel Punkten?
Seite  6:  Erreichen der Eingriffsschwellen ohne Information - Der Punkte-Express
Seite  7:  Punkte Rabatt durch Nachschulung
Seite  8:  Verkehrspsychologische Beratung
Seite  9:  Seminare für Alkohol- und Drogensünder