Die Jahresfrist

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"Was hätte Peter denn sonst machen können?" - Selbst klagen! "Und wieso muss der Dieb dann ein Jahr besitzen, um in den Genuss des Besitzschutzes zu kommen?" - Dies wird bei einer weiteren Einschränkung des Anspruchs aus § 861 BGB deutlich:

§ 864 (1) Ein nach den §§ 861, 862 begründeter Anspruch erlischt mit dem Ablauf eines Jahres nach der Verübung der verbotenen Eigenmacht, wenn nicht vorher der Anspruch im Wege der Klage geltend gemacht wird.
(2) Das Erlöschen tritt auch dann ein, wenn nach der Verübung der verbotenen Eigenmacht durch rechtskräftiges Urteil festgestellt wird, dass dem Täter ein Recht an der Sache zusteht, vermöge dessen er die Herstellung eines seiner Handlungsweise entsprechenden Besitzstands verlangen kann.

Nur innerhalb eines Jahres kann man seinen Anspruch aus § 861 BGB geltend machen, Absatz 1. Jetzt wird deutlich, warum Paul über ein Jahr seinen fehlerhaften Besitz haben muss: Innerhalb dieses einen Jahres nämlich hatte Peter seinerseits einen Anspruch nach § 861. Er hätte bei Wegnahme innerhalb der Jahresfrist durch eben die Wegnahme genau die Tatsachenlage geschaffen, die der Rechtslage des § 861 entspricht. Gäbe man dann dem Paul den gleichen Anspruch, würde § 861 den Besitz immer dem jeweiligen Kläger zuordnen. Ein dauerndes Hin und Her. Da Hin und Her nicht der Idealtyp des Rechtsfriedens ist, hat der Gesetzgeber die Wechselwirkung durch die Jahresfrist ausgeschlossen. Salomonisch, oder?

Dahinter steht die Problematik der Prozessführung vor dem Zivilgericht. Um Eigentum darzulegen und zu beweisen ist ein Prozess erforderlich, der mitunter sehr lange dauern kann. Eine Besitzstörung darzulegen und zu beweisen, ist ungleich einfacher, es geht also schneller. Um möglichst schnell seinen Besitz zurückzubekommen, kann man nach § 861 BGB vorgehen, sogar immer auch im Wege der Einstweiligen Verfügung. Wartet man damit länger als ein Jahr, besteht nach Ansicht des Gesetzgebers jedoch kein Anlass mehr, eine schnelle Rechtsschutzmöglichkeit zu gewähren. Es bleibt allein der Weg über das Eigentum.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Besitz
Seite  2:  Besitzer ist man wann?
Seite  3:  Unmittelbarer Besitz
Seite  4:  Andere Besitzformen
Seite  5:  Der mittelbare Besitz
Seite  6:  Ein Beispiel
Seite  7:  Besitzschutz
Seite  8:  Verbotene Eigenmacht
Seite  9:  Ansprüche wegen verbotener Eigenmacht
Seite  10:  Die Jahresfrist
Seite  11:  Besitz gegen Eigentum
Seite  12:  Zusammenfassung
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