Angemaßte Geschäftsführung
Mehr zum Thema: Zivilrecht, Geschäftsführung, Fremdgeschäftsführungswille, Schuldverhältnis, GoAHier behandelt eine Person ein fremdes Geschäft als ihr eigenes, obwohl sie positive Kenntnis davon hat, dass sie nicht dazu berechtigt ist.
Beispiel:Paul hat sein neues Fahrrad an Peter verliehen. Peter ist in Geldnöten und veräußert daher das Rad an Max.
In diesem Fall ist Peter überhaupt nicht schutzwürdig, so dass er neben den allgemeinen Vorschriften auch aus unechter Geschäftsführung ohne Auftrag haftet. Einmal kann der Geschäftsherr Schadenersatz auch für vom Geschäftsführer unverschuldete Folgen verlangen. Zum anderen kann der Geschäftsherr den vom Geschäftsführer erzielten Gewinn auch insoweit herausverlangen, als der Geschäftsherr selbstihn nicht erzielt hätte.
Hierdurch soll erreicht werden, dass der von einer angemaßten Geschäftsführung Betroffene die Vorteile des unberechtigt abgeschlossenen Geschäfts erhält.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Die Geschäftsführung ohne Auftrag Seite 2: Allgemeines zur Geschäftsführung ohne Auftrag Seite 3: Die verschiedenen Arten der Geschäftsführung ohne Auftrag Seite 4: Echte Geschäftsführung ohne Auftrag als berechtigte Geschäftsführung Seite 5: Exkurs zum Fremdgeschäftsführungswillen Seite 6: Berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag Seite 7: Anspruchsumfang bei der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag Seite 8: Pflichten, die den Geschäftsführer treffen Seite 9: Echte Geschäftsführung ohne Auftrag als unberechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag Seite 10: Schadensabwicklung bei der unberechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag Seite 11: Unechte Geschäftsführung ohne Auftrag Seite 12: Angemaßte Geschäftsführung