Der Ablauf des Strafverfahrens
Mehr zum Thema: Verfahrensrecht, StPO, StrafverfahrenDas Hauptverfahren
Die Hauptverhandlung schließlich dient der Feststellung der Schuld bzw. der Unschuld des mittlerweile Angeklagten und endet mit einer Urteilsverkündung.
Es wird zunächst die Hauptverhandlung durch das zuständige Gericht vorbereitet. Dies beinhaltet die Terminsanberaumungen und Ladungen. Zeugen und Sachverständige, die nicht zur Verhandlung erscheinen können, werden durch Ermittlungsrichter vernommen.
Der äußere Ablauf der Hauptverhandlung
Der Ablauf der Hauptverhandlung ist in der Strafprozessordnung geregelt. Zunächst findet der Aufruf der Sache und die Feststellung der Anwesenheit des Angeklagten, des Verteidigers, der Zeugen und der Sachverständigen statt. Dem folgt die Vernehmung des Angeklagten zur Person und Feststellung der Verhandlungsfähigkeit. Der Staatsanwalt verliest den Anklagesatz.
Nach der Vernehmung des Angeklagten zur Sache und vorheriger Belehrung über dessen Schweigerecht erfolgt die Beweisaufnahme: sie wird vom vorsitzenden Richter geführt - er hat allen Beteiligten Fragen zu gestatten. Ungeeignete oder zur Sache nicht gehörende Fragen werden abgewiesen.
Anschließend findet das Plädoyer und der Strafantrag des Staatsanwaltschaft, sodann das Plädoyer und der Antrag des Verteidigers statt - der Angeklagte hat jedoch das letzte Wort, falls er von seinem Schweigerecht keinen Gebrauch machen will. Nach der Urteilsfindung in geheimer Beratung und Abstimmung findet die Urteilsverkündung samt Begründung statt.
Häufig ist es aber der Fall, dass das Gericht mit der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger schon vor der Hauptverhandlung sehr eng zusammenarbeitet. Dann kann der Verteidiger bereits vor der Verhandlung viel über deren Ablauf wissen.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Der Ablauf des Strafverfahrens - Worum es geht Seite 2: Funktion und Abschnitte des Erkenntnisverfahrens Seite 3: Gründe zur Einstellung des Vorverfahrens Seite 4: Das Zwischenverfahren Seite 5: Das Hauptverfahren Seite 6: Ist die Verteidigung durch einen Anwalt entbehrlich?Verfahrensrecht Die allgemeinen Verfahrensgrundsätze im Strafrecht