Die wichtigsten Tatsachen über Girokonten
Mehr zum Thema: Bankrecht, Girokonto, Bankgebühren, Überweisung, OnlinebankingWelche Bankgebühren sind unumgänglich?
Die wenigsten Leute machen sich Gedanken darüber, wie viel Geld sie einfach nur durch die Wahl ihrer Bank sparen können. Es gibt etliche Institute, die kostenlose Konten anbieten. Diese Ersparnisse müssen nicht unbedingt durch höhere Überziehungszinsen oder durch unermessliche Überweisungskosten zunichte gemacht werden.
Viele Banken lassen auch sämtliche Kontoführungsgebühren wegfallen, wenn man zusagt, seine Bankgeschäfte nur noch über Online-Banking zu führen. Es lohnt sich aber auch hier, einen Vergleich zu machen. Leider ist es bei den verschiedenen Vorgängen, die speziell berechnet werden, eher schwierig, den Überblick zu behalten. Meist fährt derjenige am günstigsten, der die wenigsten Beratungsleistungen in Ansruch nimmt. Es gibt aber eine Möglichkeit, unter allen in Deutschland vertretenen Banken schnell die günstigste für seine individuellen Belange zu finden. Für den Gebühren-Check klicken Sie bitte hier.
Die meisten Gebühren und besonders Zinssätze sind verhandelbar. Man sollte am besten zu Jahresbeginn bei anderen Banken spionieren und vor einem Gespräch mit seinem Kundenberater von diesem eine schriftliche Auflistung sämtlicher Kosten verlangen. So hat man gute Chancen, mit etwas Verhandlungsgeschick und Hartnäckigkeit zu besseren Konditionen zu kommen.
Kontoführungsgebühren, Kosten für Überweisungen, Wechselgebühren, das kann der Durchschnittskunde noch verkraften. Manch ein Geldinstitut versucht aber, für "Mini-Dienstleistungen" Geld einzuziehen. Die Stiftung Warentest hat etliche dieser Versuche zusammengetragen, die gerichtlich nicht durchsetzbar sind. Hier ein kleiner Auszug:
Banken dürfen laut BGH definitiv keine Gebühren berechnen für:
- Barein- und auszahlungen auf das eigene Konto. Dies aber nur, wenn man ein Konto mit Einzelpreisabrechnung hat!
- Kontopfändungen; Die Banken sind gesetzlich verpflichtet, Pfändungsbeschlüsse zu bearbeiten.
- Nicht ausgeführte Überweisungsaufträge mangels Kontodeckung. Die Bank handelt hier im eigenen Interesse.
- Benachrichtigungen über geplatzte Schecks dürfen ebenso nicht berechnet werden. Dazu mehr.
- das Umschreiben der Unterlagen im Todesfall auf den Erben.