Der Schilderwald - Probleme mit Verkehrsschildern
Mehr zum Thema: Verkehrsrecht, Verkehrsschild, Parkuhr, Allgemeinverfügung, ParkenDie defekte Parkuhr
Was für ein Glück - Die Parkuhr ist kaputt und zeigt permanent "grün". Wer jetzt glaubt, dass der ganztägige Einkaufsbummel ohne eine müde Mark Parkgebühr gesichert ist, befindet sich auf dem Holzweg. Eine defekte Parkuhr berechtigt nicht zum kostenlosen Dauerparken. Zwar kann man seinen Wagen auf dem Parkplatz abstellen, ohne dafür zu bezahlen - Wie auch, die Uhr ist ja nicht brauchbar. Allerdings nicht ewig. Es ist ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, dass man auch auf Parklplätzen mit defekten Parkuhren nur solange stehen bleiben darf, bis die Höchstparkdauer erreicht ist. Der Autofahrer hat also seine Parkscheibe mit dem Zeitpunkt seiner Ankunft gut sichtbar an die Windschutzscheibe auf die Ablage zu legen.
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Verkehrsrecht Änderungen im Straßenverkehrsrecht