Der Unterhaltsanspruch des Ehegatten

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Nach der Scheidung bestehen Unterhaltsansprüche unter den ehemaligen Eheleuten nur, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, die eine Bedürftigkeit begründen. Dies ist abhängig von den Lebens- und Vermögensverhältnissen. Der finanzstärkere Ehegatte ist dann auch nach der Ehe zu Unterstützungen verpflichtet, solange er selber leistungsfähig ist.
Die Unterhaltszahlung ist unabhängig von der Art des Güterstandes und dem Trennungsgrund. 

Der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen, die zur Unterhaltszahlung vorliegen müssen, gesetzlich normiert. Danach kann sich ein Anspruch auf Unterhaltszahlungen aus folgenden Umständen ergeben:

  • Kinderbetreuung - Sie betreuen ein oder mehrere gemeinschaftliche Kinder und sind deshalb nicht in der Lage, einer Arbeit nachzugehen.
  • Hohes Alter - Sie können wegen hohen Alters nicht mehr erwerbstätig sein.
  • Krankheit - Ihnen kann wegen Krankheit oder anderer Gebrechen keine Erwerbstätigkeit zugemutet werden. 
  • Arbeitslosigkeit - Sie können trotz Suche und Bemühen keinen Arbeitsplatz finden.
  • Aufstockungsunterhalt - Sie sind erwerbstätig, Ihr Einkommen reicht jedoch nicht zu einem vollem Lebensunterhalt aus.
  • Ausbildung - Wegen Ihrer Eheschließung haben Sie Ihre Ausbildung abgebrochen oder nicht begonnen.
  • Sonstiges Sonstige schwerwiegende Gründe lassen eine eigene Erwerbstätigkeit als unzumutbar erscheinen.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Der Unterhalt
Seite  2:  Die Unterhaltsvereinbarung
Seite  3:  Der Unterhaltsanspruch des Ehegatten
Seite  4:  Die Höhe des Unterhalts - Womit Sie rechnen müssen
Seite  5:  Der Unterhalt - Was dazu gehört
Seite  6:  Auf geht´s: Die Unterhaltstabellen
Seite  7:  Die Düsseldorfer Tabelle
Seite  8:  Kinderbetreuung
Seite  9:  Hohes Alter
Seite  10:  Krankheit
Seite  11:  Erwerbslosigkeit
Seite  12:  Aufstockungsunterhalt
Seite  13:  Ausbildung
Seite  14:  Sonstiges
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