Die zwingende Ausweisung
Mehr zum Thema: Ausländerrecht, Ausweisung, Ausländer, Ausländerrecht, AbschiebungBeim Vorliegen von einer der in § 47 Abs. 1 AuslG aufgezählten Voraussetzungen muss ein Ausländer aus Deutschland ausgewiesen werden.
Diese Gründe, die eine Ausweisung zwingend nach sich ziehen, sind:
- rechtskräftige Verurteilung wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens drei Jahren
- mehrfache rechtskräftige Verurteilungen wegen vorsätzlicher Straftaten innerhalb von fünf Jahren zu Freiheits- oder Jugendstrafen von zusammen mindestens drei Jahren
- Anordnung von Sicherheitsverwahrung
- rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren ohne Bewährung
- wegen einer vorsätzlichen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz
- wegen Landfriedensbruches
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Wann muss ich als Ausländer Deutschland verlassen? Seite 2: Die Ausweisung aus Deutschland - Ihre Voraussetzungen und Folgen Seite 3: Die zwingende Ausweisung Seite 4: Die Regelausweisung Seite 5: Die Ausweisung nach dem Ermessen der Behörde Seite 6: Erhöhter Ausweisungsschutz Seite 7: Die Abschiebung