Die Aufenthaltsberechtigung

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Die höchste Stufe der Aufenthaltsgenehmigung ist die Aufenthaltsberechtigung.
Diese bietet Ihnen zahlreiche Vorteile.

Die Aufenthaltsberechtigung ist eine vom Aufenthaltszweck unabhängige, räumlich und zeitlich unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung.
Sie gewährt Ihnen u.a. einen besonderen Ausweisungsschutz. Dies bedeutet, dass Sie nur bei gewichtigen Verstößen, wie z.B. Begehung einer schweren Straftat, aus Deutschland ausgewiesen werden können.
Außerdem sind Ausländer, die eine Aufenthaltsberechtigung besitzen, von der Arbeitsgenehmigungspflicht befreit.

Um eine Aufenthaltsberechtigung zu bekommen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie besitzen seit acht Jahren eine Aufenthaltserlaubnis, oder Sie besitzen seit drei Jahren die unbefristete Aufenthaltserlaubnis und hatten zuvor eine Aufenthaltsbefugnis.

  • Sie können Ihren Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie aus eigener Erwerbstätigkeit, eigenem Vermögen oder sonstigen eigenen Mitteln sichern.

  • Sie haben 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet, oder Sie weisen Aufwendungen nach, die zu einem vergleichbaren Anspruch auf Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens führen.

  • Sie sind in den letzten drei Jahren nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten oder einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen und mehr verurteilt worden.

  • Sie besitzen eine Arbeitsberechtigung oder Sie sind selbständig und besitzen eine Berufserlaubnis für Ihren Beruf.

  • Sie können sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen.

  • Sie wohnen in einer Wohnung, die für Sie und Ihre Familie ausreichend groß ist.

  • Sie erfüllen keinen Ausweisungsgrund.

Wenn Sie alle acht Voraussetzungen erfüllen, haben Sie einen Anspruch auf eine Aufenthaltsberechtigung.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Aufenthaltsgenehmigungen
Seite  2:  Die Aufenthaltserlaubnis
Seite  3:  Die EU-Aufenthaltserlaubnis
Seite  4:  Die Aufenthaltsberechtigung
Seite  5:  Die Aufenthaltsbewilligung
Seite  6:  Die Aufenthaltsbefugnis
Seite  7:  Die Duldung
Seite  8:  Die Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz
Seite  9:  Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen
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