Der Lombardkredit

Mehr zum Thema: Vertragsrecht, Kreditfinanzierung, Kreditbesicherung, Kreditsicherheiten
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Der Lombardkredit wird hauptsächlich zur Deckung des kurzfristigen Kapitalbedarfs verwendet. Es handelt sich um einen Kredit, der durch die Verpfändung von z. B. Waren oder Wertpapieren des Kreditnehmers besichert wird. Das Sicherungsgut, von dem stets nur ein Teil (schwankend zwischen 50% und 80% des Wertes) beliehen wird, muss zwingend in den Besitz des Kreditgebers gelangen.

  • Der Warenlombardkredit, bei dem eine Ware verpfändet wird, ist mit dem Nachteil versehen, dass erstens beim Kreditgeber Möglichkeiten zur Unterbringung der Ware vorhanden sein müssen. Zweitens ist der Kreditnehmer häufig nicht in der Lage, auf den Besitz an der jeweiligen Sache zu verzichten. Daher wird normalerweise die Sicherungsübereignung vorgezogen, bei der der Schuldner die Sache weiter besitzen und nutzen darf. Aus diesen Gründen ist der Warenlombard eher unüblich.
  • Beim Effektenlombard werden Wertpapiere verpfändet. Hier stellt sich das oben genannte Problem nicht. Wenn eine Bank als Kreditgeber auftritt, ist sie in der Regel sowieso durch das Depot im Besitz der Wertpapiere.

Der Vorteil der Lombardkredite liegt darin, dass man das Eigentum an dem Sicherungsgut behält. So müssen z. B. Wertpapiere nicht zu einem unter Umständen gerade ungünstigen Börsenkurs verkauft werden.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Kreditfinanzierung und -besicherung
Seite  2:  Personensicherheiten
Seite  3:  Sachsicherheiten
Seite  4:  Sicherungsübereignung
Seite  5:  Pfandrechte
Seite  6:  Der Lombardkredit
Seite  7:  Grundpfandrechte - Hypothek und Grundschuld
Seite  8:  Abtretung von Forderungen