Die Duldung
Mehr zum Thema: Ausländerrecht, AufenthaltsgenehmigungAusländer, die keine Aufenthaltsgenehmigung bekommen können, werden unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland geduldet.
Duldung bedeutet, dass die Abschiebung von Ausländern, die nicht in Deutschland bleiben können, nicht vollzogen wird, solange rechtliche oder tatsächliche Abschiebungshindernisse bestehen.
Ein rechtliches Abschiebungshindernis kann u.a. darin bestehen, dass ein Gericht eine drohende menschenrechtswidrige Behandlung des Betroffenen im Heimatland festgestellt hat.
Ein tatsächliches Hindernis ist z.B. die Reiseunfähigkeit des Betroffenen.
Außerdem können Ausländer ohne Pass und Staatenlose nicht abgeschoben werden.
Die Duldung ist keine Aufenthaltsgenehmigung und verleiht dem Betroffenen kein Aufenthaltsrecht in Deutschland. Er ist somit verpflichtet, beim Wegfall der Hindernisse auszureisen.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Aufenthaltsgenehmigungen Seite 2: Die Aufenthaltserlaubnis Seite 3: Die EU-Aufenthaltserlaubnis Seite 4: Die Aufenthaltsberechtigung Seite 5: Die Aufenthaltsbewilligung Seite 6: Die Aufenthaltsbefugnis Seite 7: Die Duldung Seite 8: Die Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz Seite 9: Erteilung und Verlängerung von AufenthaltsgenehmigungenAllgemein Die Green Card-Aktion - erste Zahlen
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