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Akzessorität
Steht für Anlehnung, Abhängigkeit. Hypotheken und Bürgschaften sind z.B. akzessorisch: Sie sind abhängig von dem Bestand der zugrundeliegenden Forderung (z.B. Kreditzurückzahlung), die sie sichern sollen. Wenn die Forderung untergeht (z.B. durch Rückzahlung des Kredites), gehen auch deren Sicherheiten Hypothek und Bürgschaft unter. Im STRAFRECHT bedeutet Akzessorität, dass Teilnehmer (Anstifter, Gehilfe) einer Straftat nur strafbar sind, wenn der Haupttäter den Straftatbestand der Tat rechtswidrig erfüllt hat
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