123recht.de rechtliches Wörterbuch
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z
Asylantrag
Ein Asylantrag liegt vor, wenn sich aus dem schriftlich, mündlich oder auf andere Weise geäußerten Willen des Ausländers entnehmen lässt, dass er in Deutschland Schutz vor politischer Verfolgung sucht oder dass er Schutz vor Abschiebung oder einer sonstigen Rückführung in einen Staat, in dem ihm Gefahren für Leben und Freiheit drohen, beantragt
Zurück