Hilfe & Kontakt
Erste Hilfe in Rechtsfragen seit 2000.
13.825 Ratgeber, 2.440.685 Forenbeiträge, 276.457 Rechtsberatungen
665.096
Registrierte
Nutzer

123recht.de rechtliches Wörterbuch


A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  Z 

Bürgschaft

Durch die Bürgschaft verpflichtet man sich, gegenüber dem Gläubiger für die Schuld eines anderen aufzukommen, wenn der andere seine Schuld nicht erfüllt. "Ich verbürge mich für ihn." Daher gilt auch meist das geflügelte Wort: der Bürge als Freund

Zurück