123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Ermittlungsrichter
So genannter "Notstaatsanwalt". In dringenden Fällen, in denen der Staatsanwalt nicht erreichbar ist, kann dieser Richter am Amtsgericht auch ohne Antrag der Staatsanwaltschaft Zeugen vernehmen, Haftbefehle erlassen oder ähnliches.<br><br>Am Bundesgerichtshof gibt es einen eigenen Ermittlungsrichter, der bei der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts in Frage kommt
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