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Folgeantrag

Ein Folgeantrag liegt vor, wenn ein Asylbewerber nach Rücknahme oder unanfechtbarer Ablehnung eines früheren Asylantrages erneut einen Asylantrag stellt. Ein zweites Asylverfahren wird nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen durchgeführt. Ein Wiederaufnahmegrund liegt z.B. vor, wenn sich die der ersten Entscheidung zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage zugunsten des Antragstellers geändert hat

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