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Führungszeugnis

Rechtsberatung und Informationen zu Führungszeugnis und Strafrecht.

Das Führungszeugnis wurde früher auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt. Neben der Eintragung in das Bundeszentralregister werden Verurteilungen zu einer Strafe oder Maßregel auch in das Führungszeugnis eingetragen. Ausgenommen sind Verurteilungen bis zu 90 Tagessätzen Geldstrafe oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe, wenn ansonsten kein Eintrag im Führungszeugnis vorliegt.

In das Bundeszentralregister werden aber auch diese Verurteilungen eingetragen. Jugendstrafen bis zu zwei Jahren auf Bewährung werden ebenfalls nicht in das Führungszeugnis aufgenommen. Tilgungsfristen bestehen zwischen drei und 10 Jahren. Jede Person über 14 Jahren kann ihr Führungszeugnis bei der Meldebehörde beantragen.

Daneben gibt es noch das amtliche Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden

Das sagt das Gesetz

BZRG (Bundeszentralregistergesetz)

§ 4 Verurteilungen

In das Register sind die rechtskräftigen Entscheidungen einzutragen, durch die ein deutsches Gericht im Geltungsbereich dieses Gesetzes wegen einer rechtswidrigen Tat
1. auf Strafe erkannt,
2. eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet,
3. jemanden nach § 59 des Strafgesetzbuchs mit Strafvorbehalt verwarnt oder
4. nach § 27 des Jugendgerichtsgesetzes die Schuld eines Jugendlichen oder Heranwachsenden festgestellt
hat.

Häufige Fragen & Antworten

Was ist das Führungszeugnis?

Bei dem Führungszeugnis - früher: polizeiliches Führungszeugnis - handelt es sich sich um eine Auskunft aus dem Zentralregister, die auf einen entsprechenden Antrag vom Bundeszentralregister in Bonn erteilt wird. Das Führungszeugnis dient vor allem bei der Arbeitsaufnahme als Nachweis darüber, dass keine Vorstrafen eingetragen sind.

Wie bekommt man sein Führungszeugnis?

Den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses kann jede Person über 14 Jahren beim örtlichen Einwohnermeldeamt stellen. Dabei muss der Antrag persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweises gestellt werden.

Das Privatführungszeugnis wird per Post an die vom Antragsteller angegebene Privatadresse geschickt. Das Behördenführungszeugnis wird hingegen unmittelbar an die Behörde übersandt.

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Was steht im Führungszeugnis?

Das Führungszeugnis ist eine behördliche Urkunde, die die Vorstrafen einer Person auflistet.

Bestenfalls steht darin: "Inhalt: Keine Eintragung".

Welchen Inhalt ein Führungszeugnis hat, ist § 32 des Bundeszentralregistergesetzes – BZRG – zu entnehmen.

in das Führungszeugnis kommen alle Verurteilungen über 90 Tagessätze oder, sollte bereits eine Verurteilung in dem Zentralregister stehen, egal wie hoch, dann auch Verurteilungen unter 90 Tagessätzen.

Indes ist eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen wegen Sexualstraftaten nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches auch dann in das Führungszeugnis aufzunehmen, wenn es sich um die einzige im Zentralregister eingetragene Strafe handelt (von Rechtsanwalt Frank M. Peter)

Was ist der Unterschied zwischen Führungszeugnis, Zentralregister und Erziehungsregister?

Bundeseinheitlich und zentral erfolgt die Speicherung von Daten über gerichtliche Verurteilungen im so genannten „Bundeszentralregister".

Das Bundeszentralregister wird unterteilt in: Das Zentralregister, das Erziehungsregister und das Führungszeugnis.

In das Zentralregister kommt jede rechtskräftige Verurteilung.

In das Erziehungsregister kommen alle nach dem JGG vorwerfbaren Verfahrensabschlüsse unterhalb der Jugendstrafe (Haft) sowie Entscheidungen der Familien- und Vormundschaftsgerichte zu erzieherischen Maßnahmen oder zum Sorgerecht. (von Rechtsanwalt Frank M. Peter)

Was ist das erweitere Führungszeugnis?

Das Bundeszentralregister (BZRG) kennt seit dem 01.05.2010 insgesamt 3 Formen des Führungszeugnisses; so gibt es das „normale" Führungszeugnis (§30Abs.1 BZRG), ein Führungszeugnis für Behörden (§30 Abs.5 BZRG) sowie seit dem 1.5.2010 das sog. „erweiterte Führungszeugnis" (§§30a, 31 Abs.2 BZRG). Diese einzelnen Arten unterscheiden sich hinsichtlich der Eintragungen, die aus dem Führungszeugnis hervorgehen.

Das „erweitere Führungszeugnis" enthält in bestimmten Fällen weitere Ausnahmen zu §32 Abs.2 Nr. 3 -9 BZRG. Hierbei handelt es sich um Verurteilen nach §§171, 180a, 181a, 183 bis 184f StGB (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) sowie nach §225 StGB (Misshandlung von Schutzbefohlenen) und §§232 bis 233a, 234, 235 oder § 236 StGB (Straftaten gegen die persönliche Freiheit).

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Offenbarung der entsprechenden Verurteilungen zum Schutze von Kindern und Jugendlichen unabdingbar ist.

Wichtig ist zu wissen, dass nicht jeder beliebige Arbeitgeber das Recht hat, von Ihnen ein solches erweitertes Führungszeugnis zu verlangen. Vielmehr wird der Personenkreis, der ein solches Führungszeugnis verlangen kann, durch §30a BZRG klar eingeschränkt; der Anspruch kommt am ehesten in Betracht, wenn der Bewerber im Rahmen seiner Tätigkeit Kontakt zu Minderjährigen hat (vgl. §30a Abs.1 Nr.2 lit. b), c) BZRG). (von Rechtsanwalt Darius Kargar)

Was ist das behördliche Führungszeugnis?

Das Behördenführungszeugnis bzw. "Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde" wird gebraucht, wenn man bei einer Behörde arbeiten will oder eine amtliche Erlaubnis (z.B. Gaststättenerlaubnis) beantragt hat. In dieses behördliche Führungszeugnis können neben den Vorstrafen auch weitere verwaltungsbehördliche Entscheidungen, wie zum Beispiel der Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis oder des Waffenscheins, eingetragen sein. Auch eventuell ergangene Entscheidungen über die Schuldfähigkeit der betroffenen Person werden im Behördenführungszeugnis aufgeführt. (von Rechtsanwältin Astrid Aengenheister)

Steht eine Einstellung gegen Auflagen im Führungszeugnis?

Grundsätzlich ist die Einstellung eines Strafverfahrens gemäß § 153 a StPO gegen Auflage zu begrüßen. Das Verfahren kommt so möglichst ohne größeres Aufsehen und weitere Kosten zu einem schnellen Ende.

Leider hat ein solches Verfahren auch negative Auswirkungen, über die nur sehr wenig bekannt ist.

Es ist grundsätzlich zwar richtig, man gilt nicht als vorbestraft.

Wer seinem Arbeitgeber ein Führungszeugnis vorzulegen hat, braucht sich zunächst keine Gedanken zu machen. Dort findet sich keine Eintragung darüber.

Aber die Einstellung dieses Verfahrens kann jeder Staatsanwalt oder Richter in einem anderen laufenden Strafverfahren erfahren. D.h. dieses Verfahren kann Auswirkungen auf den Ausgang anderer Strafverfahren haben.

Wer in besonderen Branchen arbeitet, wie dem Sicherheitsgewerbe, Bankengewerbe oder Rüstungsindustrie hat aber unter Umständen hier schon ein Problem.

Die Arbeitgeber dieser Branchen werden ähnlich wie Staatsanwälte und Richter anderer Strafverfahren auch über solche eingestellte Strafverfahren unterrichtet. Hier kann es dazu kommen, dass wichtige Genehmigungen nicht mehr verlängert werden, Arbeitsverhältnisse gefährdet sind etc.

Auch kann eine solche Einstellung in einem einschlägigen Wirtschaftsfall wie hier z.B. Steuerhinterziehung dazu führen, dass man in bestimmte Länder wie z.B. USA für eine bestimmte Zeit nicht einreisen darf. Auch das kann in bestimmten Berufen ein Problem darstellen. (von Rechtsanwältin Elisabeth Aleiter)

Wann werden Eintragungen im Führungszeugnis gelöscht?

Hinsichtlich der Löschung der Eintragungen im Führungszeugnis sind Verurteilungen zu Geldstrafen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten sowie die meisten Jugendstrafen nach 3 Jahren aus dem Führungszeugnis zu entfernen. Höhere Freiheitsstrafen werden nicht vor Ablauf von 5 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt. Ausgenommen hiervon sind aber Verurteilungen wegen Sexualstraftaten, Misshandlung von Schutzbefohlenen oder gegen die persönliche Freiheit für welche längere Fristen vorgesehen sind.

Die Löschungsfristen hinsichtlich der Zentralregistereinträge staffeln sich auf Zeiträume von frühestens 5 und längstens 20 Jahren. (von Rechtsanwalt Frank M. Peter)

Wer hat Zugriff auf mein Führungszeugnis und in welchen Fällen wird dort Einsicht genommen?

Der wichtigste Fall der Einsichtnahme ist ein Strafverfahren. Sollten Sie wegen einer Straftat angeklagt werden, so wird das Gericht einen aktuellen Auszug aus dem Bundeszentralregister anfordern. Dieser wird in einer Verhandlung auch verlesen. Die Frage, ob Sie Vorstrafen haben, ist für die Strafzumessung wichtig.

Privatpersonen können in aller Regel keine Einsicht in das Führungszeugnis einer anderen Person nehmen. Uneingeschränkten Einblick haben unter anderem Justiz und Polizei sowie die Stellen, die eine Sicherheitsüberprüfung vornehmen (§ 41 BZRG). (von Rechtsanwältin Alexandra Braun)

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