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123recht.de rechtliches Wörterbuch


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Gestaltungsrecht

Durch die Ausübung des Gestaltungsrechts wird einseitig auf ein bestehendes Rechtsverhältnis Einfluss genommen und dieses verändert (z.B. Kündigung, Rücktritt, Anfechtung): Ein Gestaltungsrecht wirkt somit auf ein bestehendes Recht ein und ändert dieses ab. Die Kündigung am Arbeitsplatz z.B. wirkt auf einen Arbeitsvertrag ein. Nicht immer kann ein Gestaltungsrecht einseitig erklärt werden („Ich kündige“), sondern muss mitunter durch Urteil erfolgen, wie z.B. bei der Scheidung

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