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Gewährleistung

Rechtsberatung und Informationen zu Gewährleistung und Kaufrecht.

Nach dem Kauf einer fehlerhaften Sache kann der Käufer Gewährleistung, also Haftung für Mängel, geltend machen. Zunächst hat man einen Anspruch auf Nacherfüllung, der Verkäufer kann also die mangelhafte Kaufsache reparieren oder neu liefern. Danach erst kommt ein Rücktritt vom Kauf, Minderung des Kaufpreises und Schadensersatz in Betracht.

Das sagt das Gesetz

BGB

§ 439 - Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. § 442 Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass für die Kenntnis des Käufers an die Stelle des Vertragsschlusses der Einbau oder das Anbringen der mangelhaften Sache durch den Käufer tritt.

(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen

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des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(5) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

§ 441 - Minderung

(1) Statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern. Der Ausschlussgrund des § 323 Abs. 5 Satz 2 findet keine Anwendung.

(2) Sind auf der Seite des Käufers oder auf der Seite des Verkäufers mehrere beteiligt, so kann die Minderung nur von allen oder gegen alle erklärt werden.

(3) Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.

(4) Hat der Käufer mehr als den geminderten Kaufpreis gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Verkäufer zu erstatten. § 346 Abs. 1 und § 347 Abs. 1 finden entsprechende Anwendung.

Häufige Fragen & Antworten

Was ist die Gewährleistung?

Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Schuldners, eine Sache oder ein Werk in fehlerfreiem Zustand abzuliefern. Fehlerhafte Sachen berechtigen den Käufer zur Nacherfüllung, Rückgängigmachung des Kaufs oder Herabsetzung des Kaufpreises.

Was ist die Gewährleistung?

Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Schuldners, eine Sache oder ein Werk in fehlerfreiem Zustand abzuliefern. Fehlerhafte Sachen berechtigen den Käufer zur Nacherfüllung, Rückgängigmachung des Kaufs oder Herabsetzung des Kaufpreises.

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Wann verjährt die Gewährleistung?

Der Verkäufer haftet dem Käufer für die Beschaffung einer mängelfreien Sache (Mängelhaftung, Gewährleistung). Diese Ansprüche verjähren bei Sachen erst innerhalb von zwei Jahren, wobei bei gebrauchten Gegenständen eine Verkürzung auf ein Jahr vertraglich vereinbart werden kann. (von Rechtsanwalt Ralf Thormann)

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Umgangssprachlich wird Gewährleistung oft mit Garantie gleichgesetzt, dies ist jedoch falsch. Zur Gewährleistung ist der Verkäufer (Händler) per Gesetz verpflichtet. Garantie ist hingegen ein zusätzliches freiwilliges Versprechen des Herstellers, das sich oft auf bestimmte Eigenschaften beschränkt. (von Rechtsanwalt Ralf Thormann)

Was ist die Nacherfüllung im Wege der Gewährleistung?

Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen, § 439 Abs. 1 BGB:

Falls also der Gegenstand mangelhaft ist (abzugrenzen vom bloßen Verschleiß), kann zunächst Nacherfüllung verlangt werden. Nacherfüllung bedeutet entweder Nachbesserung (also in der Regel Reparatur) oder Neulieferung.

Falls dies endgültig fehlgeschlagen ist, also z.B. die Reparatur mindestens zwei Mal nicht gelingt, oder endgültig verweigert wird, kommt (Kaufpreis-)Minderung oder Rücktritt in Betracht.

(von Rechtsanwältin Julia Reubel)

Was ist die Minderung im Rahmen der Gewährleistung?

Minderung ist die Herabsetzung des Kaufpreises bei fehlerhafter Kaufsache.

Wann kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten?

Das vom Käufer häufig begehrte Rücktrittsrecht kommt grundsätzlich erst zum Tragen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder beide Formen der Nacherfüllung, also Nachbesserung durch Mangelbeseitigung und Nachlieferung einer mangelfreien Sache, unmöglich sind.

Für den Käufer einer mangelhaften Sache bedeutet dies also, dass er zunächst dazu verpflichtet ist, dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Erst wenn diese vergeblich verstrichen ist, ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich. Ausnahmsweise ist ein vorzeitiger Rücktritt ohne vorherige Fristsetzung dann möglich, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung ernsthaft und dauerhaft verweigert. (von Rechtsanwalt Lars Liedtke)

Kann der Verkäufer auf Reparatur bestehen anstatt umzutauschen?

Händler können sich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Möglichkeit der „Nachbesserung" offen halten. Dann können Geräte zunächst repariert werden. Erst wenn es nicht gelingt, den Defekt zu beheben, muss der Verkäufer umtauschen. Entscheidend sind also die AGB des Verkäufers.

Wie viele erfolglose Reparaturen muss man im Rahmen der Gewährleistung hinnehmen?

Bei einem einfachen technischen Geräte ist ein einziger Reparaturversuch zumutbar. Bei z.B. einer digitalen Kamera ist die Technik komplizierter, hier können durchaus zwei Nachbesserungen versucht werden. Wenn diese scheitern, können Sie umtauschen oder den Kauf komplett rückabwickeln.

Gibt es Gewährleistung auch bei Restposten?

Ob Waren als Restposten oder Sonderposten bezeichnet werden, ist egal. Es handelt sich um unbenutzte Neuware und für diese gilt eine Gewährleistung von 24 Monaten. Der Händler darf diese nicht auf 12 Monate kürzen.

Kann die Gewährleistung bei B-Ware verkürzt werden?

In Fällen des Verbrauchsgüterkaufs über gebrauchte Sachen kann die gesetzliche Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche auf 1 Jahr verkürzt werden.
B-Ware ist aber keine gebrauchte Sache. Sachen sind dann als gebraucht einzustufen, wenn sie bereits ihrer gewöhnlichen Verwendung zugeführt wurden und deshalb ein höheres Sachmangelrisiko haben. B-Ware ist nicht gebraucht, nur weil man sie schon einmal ausgepackt und vorgeführt hat. (von Rechtsanwalt Lars Liedtke)

Gibt es ein generelles Umtauschrecht, wenn die Kaufsache nicht gefällt?

Viele Kunden denken, sie könnten einen gekauften Gegenstand auch bei Nichtgefallen einfach so umtauschen oder zurückgeben. Aber ein solches generelles Umtauschrecht gibt es nicht; es ist reine Kulanz, wenn der Verkäufer die Sache umtauscht (Ausnahme: die Sache ist mangelhaft). Wenn ein Kaufvertrag einmal geschlossen wurde, ist er einzuhalten.
Ein Sonderfall ist, wenn ein Kaufvertrag im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde, also z.B. per Internet. Dann können Verbraucher einen Kauf innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Wann kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden?

Verkauft ein Unternehmer an einen Unternehmer, kann er unproblematisch die Gewährleistung ausschließen. Umgekehrt gilt: Verkauft ein Unternehmer an eine Privatperson, ist ein Gewährleistungsausschluss unmöglich.

Schwieriger sind die Fälle, in denen von Privat an Privat verkauft wird.

Grundsätzlich kann auch hier die Gewährleistung vollständig ausgeschlossen werden. Dies gilt aber nur, wenn kein Mustervertrag verwendet wird, denn ein solcher wird in aller Regel als „Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)" zu gelten haben.

In solchen aber kann die Gewährleistung für Schäden, die aufgrund von Vorsatz oder Fahrlässigkeit entstehen, nicht ausgeschlossen werden. Eine Klausel, die dies nicht berücksichtigte, wäre unwirksam.

Zu achten ist aber auch bei Verträgen, die keine AGB sind (also deren Klauseln einzeln ausgehandelt und niedergeschrieben wurden) auf die richtige Formulierung: Die Klausel „gekauft wie gesehen" beispielsweise stellt keinen allumfassenden Gewährleistungsausschluss dar. (von Rechtsanwalt Sebastian Baur)

Wann ist ein Ausschluss der Gewährleistung unwirksam?

Der Verkäufer bei einem Privatverkauf hat das Recht, die Gewährleistung auszuschließen. Daher haftet der Verkäufer grundsätzlich nicht. Nur, wenn der Verkäufer von dem Mangel wusste und er die Ware trotzdem als mangelfrei angeboten hat, greift § 444 BGB, wonach der Gewährleistungsausschluss dann unwirksam ist.

Als Käufer kann man dann seine Gewährleistungsrechte wahrnehmen und Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen, §§ 437 ff. BGB.

Wenn der Verkäufer in der Beschreibung explizit darauf hinweist, dass das Gerät funktioniert und getestet wurde, kann ein solcher Hinweis des Verkäufers zum einen eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne von §§ 434, 443 BGB darstellen. Wenn die Ware dann nicht wie beschrieben funktioniert, ist der Mangel leicht nachgewiesen.

Auch kann man dem Verkäufer dann eine arglistige Täuschung nach § 123 BGB unterstellen und den Kaufvertrag anfechten. (von Rechtsanwalt Steffan Schwerin)

Wer muss einen Mangel innerhalb der Gewährleistung beweisen?

Nach § 476 BGB gilt zu Gunsten des privaten Käufers eine so genannte Beweislastumkehr: Beim Auftreten eines Mangels innerhalb von sechs Monaten wird gesetzlich vermutet, dass die Kaufsache bereits bei Übergabe mangelhaft war. Allerdings greift die Beweislastumkehr nur, wenn diese Vermutung mit der Art der Sache oder des Mangels vereinbar ist. Insbesondere beim Kauf gebrauchter Sachen, also auch beim Gebrauchtwagenkauf, kann eine von vornherein vom Käufer anzunehmende Abnutzung der Sache zu berücksichtigen sein. So stellen beispielsweise abgenutzte Dichtungen bzw. Dichtringe bei einem Gebrauchten keinen Mangel dar. Es besteht auch keine Verpflichtung des Verkäufers, den Käufer auf normale Verschleiß – und Alterserscheinungen hinzuweisen. (von Rechtsanwalt Michael Kohberger)

Fängt die Gewährleistung nach einem Austausch von vorne an?

Beispiel: Nach Kauf eines Laptop geht die Festplatte kaputt. Der Händler tauscht die Festplatte gegen eine neue aus. Wenig später ist auch diese Festplatte defekt. Die Gewährleistung für den Laptop ist mittlerweile abgelaufen. Gilt das auch für die Festplatte?

Die Gewährleistungsfrist für den Laptop läuft nach Austausch der Festplatte normal weiter und läuft zwei Jahre nach Kauf des Laptops aus. Für die neue Festplatte selbst gibt es aber ab Lieferung eine eigene Gewährleistung von zwei Jahren.

Zu welchem Zeitpunkt kann der Käufer Schadenersatz verlangen?

Bevor er irgendwelche Schadensersatzansprüche stellt, muss er dem Verkäufer die Gelegenheit geben, den Mangel zu beheben. Ohne das sogenannte Nacherfüllungsverlangen gibt es keine weitere Rechte, es sei denn, der Verkäufer verweigert von vornherein jegliche Kooperation.

Sodann hat der Käufer die Möglichkeit:

-Schadenersatz zu verlangen, etwa Ersatz der Reparaturkosten

-vom Kaufvertrag zurückzutreten (es sei denn, der Mangel ist so gering, dass ein Rücktritt nicht angemessen erscheint)

-den Kaufpreis zu mindern, also den Betrag, um den das Fahrzeug durch den Schaden im Wert sinkt, zurückzuverlangen bzw. vom Kaufpreis abzuziehen.

Rücktritt und Minderung müssen erklärt werden, d.h., der Käufer muss dem Verkäufer sagen, dass er jetzt zurücktritt/mindert! Darüber hinaus kann auch neben dem Rücktritt Schadenersatz verlangt werden, der Rücktritt schließt den Schadenersatzanspruch also nicht aus. (von Rechtsanwalt Sebastian Baur)

Gibt es Hilfe beim Geltendmachen von Ansprüchen wegen Gewährleistung?

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Gewährleistung geltend machen

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