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Grundstück

Rechtsberatung und Informationen zu Grundstück und Nachbarschaftsrecht.

Beeinträchtigungen und Störungen des Grundstücks haben zwischen Nachbarn immer ein hohes Konfliktpotenzial. Wer macht schon gerne das Laub des Nachbarn weg? Was gilt bei Grenzbebauung, überhängenden Pflanzenteilen oder Geruchsbelästigung? Muss man mit den Eigenarten des Nachbarn und seinem Grundstück leben oder kann man dagegen auch etwas tun?

Das sagt das Gesetz

§ 905 BGB - Begrenzung des Eigentums

1Das Recht des Eigentümers eines Grundstücks erstreckt sich auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche. 2Der Eigentümer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an der Ausschließung kein Interesse hat.

§ 910 BGB - Überhang

(1) 1Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. 2Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.
(2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.

§ 911 BGB - Überfall

1Früchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks. 2Diese Vorschrift findet keine Anwendung, wenn das Nachbargrundstück dem öffentlichen Gebrauch dient.

§ 912 BGB - Überbau; Duldungspflicht

(1) Hat der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze gebaut, ohne dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, so hat der Nachbar den Überbau zu dulden, es sei denn, dass er vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung Widerspruch erhoben hat.
(2)

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1Der Nachbar ist durch eine Geldrente zu entschädigen. 2Für die Höhe der Rente ist die Zeit der Grenzüberschreitung maßgebend.

§ 917 BGB - Notweg

(1) 1Fehlt einem Grundstück die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Wege, so kann der Eigentümer von den Nachbarn verlangen, dass sie bis zur Hebung des Mangels die Benutzung ihrer Grundstücke zur Herstellung der erforderlichen Verbindung dulden. 2Die Richtung des Notwegs und der Umfang des Benutzungsrechts werden erforderlichenfalls durch Urteil bestimmt.
(2) 1Die Nachbarn, über deren Grundstücke der Notweg führt, sind durch eine Geldrente zu entschädigen. 2Die Vorschriften des § 912 Abs. 2 Satz 2 und der §§ 913, 914, 916 finden entsprechende Anwendung.

Häufige Fragen & Antworten

Muss ich meinem Nachbarn den Zutritt zu meinem Grundstück erlauben?

Ihr Nachbar kann ein so genanntes Leiterrecht haben. Das heißt, Sie müssen es dulden, wenn Ihr Nachbar Ihr Grundstück vorübergehend betritt oder zum Aufstellen von Leitern, Gerüsten usw. benutzt. Aber nur für den Fall, dass Ihr Nachbar sonst überhaupt nicht oder nur unter unzumutbaren Mehrkosten notwendige Arbeiten an seinem Grundstück bzw. Gebäuden durchführen könnte.

mehr dazu: Zoff am Gartenzaun

Muss ich meinem Nachbarn die Durchfahrt über mein Grundstück erlauben?

Ja, wenn ein Wegerecht besteht. Ein Wegerecht bezeichnet das Recht, einen Weg über ein fremdes Grundstück nur zum Zwecke des Durchgangs bzw. der Durchfahrt zu nutzen. Ein Sonderfall des Wegerechtes ist die im Gesetz (§ 917 BGB) begründete Eigentumsbeschränkung in Form eines Notwegerechts. Ein solches Recht kann der Eigentümer von dem Nachbarn bis zur Herstellung der erforderlichen Verbindung verlangen, wenn seinem Grundstück die zur ordnungsgemäßen Benutzung notwendige Verbindung zu einem öffentlichen Weg fehlt. (von Rechtsanwalt Matthias M. Möller-Meinecke)

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Was ist, wenn mein Grundstück durch überhängende Äste und Wurzeln beeinträchtig wird?

Dann darf der beeinträchtigte Grundstückseigentümer die Wurzeln abschneiden und behalten (§ 910 BGB). Bei herüber ragenden Ästen und Zweigen ist das anders: Diese darf nur der Eigentümer der Bäume stutzen, es sei denn, der Beeinträchtigte hat diesem erfolglos eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt. Doch Vorsicht: Das Stutzen ist auch dann nicht erlaubt, sofern der Baum geschützt ist, es sei denn, es besteht eine akute Gefahr (OLG Hamm, 3 Ss OWi 494/07). (von Rechtsanwalt Carsten Herrle)

Muss ich Laub vom Nachbarn auf meinem Grundstück dulden?

Damit müssen Sie sich als Grundstücks-Besitzer abfinden - jedenfalls dann, wenn solche Beeinträchtigungen ortsüblich und nicht wesentlich sind.
Auch den Schatten, den solche Bäume nun einmal werfen, müssen angrenzende Grundbesitzer als naturgegeben hinnehmen, entschied das Landgericht Nürnber/Fürth (Az. 13 S 10117/99). Man kann also nicht verlangen, Bäume zu fällen, nur weil es im Haus etwas dunkler ist.

Muss sich ein Erwerber eines Grundstücks an alte Absprachen zwischen Nachbarn halten?

Gestattet der Eigentümer eine von einem Nachbargrundstück ausgehende Störung, bindet dies grundsätzlich nicht seinen Einzelrechtsnachfolger. Diese im Nachbarschaftsverhältnis oft übersehende Grundregel hat der BGH in seinem Urteil vom 29.02.2008 - V ZR 31/07 - noch einmal ausdrücklich bestätigt.

Etwas anderes kommt nur in Betracht, wenn der Eigentümer des beeinträchtigen Grundstücks eine schuldrechtliche Duldungsverpflichtung seines Rechtsvorgängers übernommen hat. Ein Übernahmewille des Erwerbers kann aber nicht unterstellt werden, vielmehr müsste dieser deutlich zum Ausdruck gekommen sein, was in der Regel nicht der Fall ist.

Will man also eine dauerhafte Geltung von Vereinbarungen im Nachbarschaftsverhältnis erreichen, wird man diese Vereinbarungen wohl oder übel auch dinglich (in der Regel durch Grunddienstbarkeiten) absichern müssen. (von Rechtsanwalt Martin Spatz)

Was gilt für Erwerber eines Grundstücks, wenn Streit zwischen dem Vorbesitzer und Nachbarn gerichtlich geklärt wurde?

Haben ehemalige Grundstücksnachbarn zur Beilegung eines Rechtsstreits über Ansprüche aus § 1004 BGB einen Vergleich (hier: über die Einhaltung bestimmter Grenzabstände bei Neu- oder Ergänzungsbauten) oder außergerichtlich einen Vereinbarung geschlossen, sind nach dem Urteil des BGH derartige Ansprüche mit dem Eigentum untrennbar verbunden und gehen daher ohne Weiteres auf einen neuen Eigentümer über (vgl. Senat, BGHZ 60, 235, 240). (von Rechtsanwalt Lothar Eichholz)

Muss ich Geruchsbelästigung durch Stallgeruch auf meinem Grundstück hinnehmen?

In einem ländlichen Gebiet ist Stallgeruch vom Nachbarn hinzunehmen. Unzulässig ist es jedoch, die Zufuhr unangenehm riechender Stallluft noch dadurch zu verstärken, dass man sie gezielt auf das Nachbargrundstück leitet, zum Beispiel mittels technischer Anlagen. Derartige Belästigungen braucht man als Nachbar nicht zu dulden.

Was kann ich bei zu geringem Abstand zu meinem Grundstück machen?

Wenn Ihr Nachbar die Abstandsregelungen für Bepflanzungen nicht einhält, so können Sie ihn vor dem Zivilgericht verklagen. Das Gericht kann ihn dann zur Einhaltung und eventuell zur Umpflanzung verurteilen.

Droht z.B. ein Baum auf einem Nachbargrundstück umzukippen oder sind große Äste morsch, dann kann dies eine Gefahr für Personen oder wichtige Verkehrswege darstellen. Sie können dann auch die Behörden informieren. Die Behörde kann den Grundstückseigentümer verpflichten, den Baum zu fällen oder dies sogar selbst tun.

mehr dazu: Zoff am Gartenzaun

Darf ich das Obst behalten, das vom Nachbarn auf mein Grundstück fällt?

Diesen Fall regelt das Bürgerliche Gesetzbuch in § 911. Dort ist geregelt, dass man die herabgefallenen Früchte behalten kann. Sie gelten als Teil Ihres Grundstücks und gehören damit Ihnen. Dies gilt aber nicht für das Pflücken des Obstes. Solange das Obst am Baum hängt, gehört es dem Nachbarn. (von Rechtsanwalt Frank Dubbratz)

Was droht Nachbarn, die zu nah an einem fremden Grundstück gebaut haben?

Im Hinblick auf die Nachbarn ist bei baulichen Anlagen tunlichst auf die Einhaltung von gesetzlich erforderlichen Grenzabständen (Abstandsflächen) zu achten. Da es sich hierbei regelmäßig um „Zentimeterrecht" handelt, können bereits Verletzungen des Grenzabstandes von wenigen Zentimetern im Zweifel zum Abriss des gesamten Gebäudes führen. (von Rechtsanwalt Johannes Schneider)

Gibt es Regelungen, wie groß Abstände von Bäume, Hecken oder Pflanzen zum Grundstück des Nachbarn sein müssen?

Im Hinblick auf Pflanzen haben die meisten Nachbarschaftsgesetze der einzelnen Bundesländer oftmals detaillierte Regelungen, mit welchen Abständen zur Grundstücksgrenze welche Bäume, Sträucher und Hecken zu pflanzen sind und welche Höhe insbesondere Hecken einzuhalten haben. Je nach Art der Hecke und dem Abstand von der Grundstücksgrenze sind Heckenhöhen zwischen zwei bis drei Metern zulässig und vom Nachbarn hinzunehmen.

Auch Bäume sind, sofern sie je nach Art den vorgeschriebenen Grenzabstand einhalten, hinzunehmen. Unterschreiten sie jedoch den Grenzabstand kann dem Nachbarn das Recht zustehen, dass der Baum entfernt wird. (von Rechtsanwalt Johannes Schneider)

Welche Pflichten bestehen bei eine Grenzbaum am Grundstück?

Ein Grenzbaum oder ein grenznah stehender Baum stellt stets eine mögliche Gefahrenquelle für ein Nachbargrundstück dar. Diese Gefahr ist um so größer, je näher ein Baum an der Grundstücksgrenze steht, je größer und älter er ist und je stärker er durch Krankheit oder Umwelteinflüsse vorgeschädigt ist. Folglich trifft einen Grundstücksinhaber stets die Pflicht, den grenznah stehenden Baum regelmäßig zu beobachten und zu kontrollieren, um eine ausreichende Gefahrenvorsorge gewährleisten zu können. (OLG Schleswig, MDR 1995, 148).
(von Rechtsanwalt Sascha Kugler)

Was gehört zu einem Grundstück?

Wer Eigentum an einem Grundstück erwirbt, wird Eigentümer des Grund und Bodens und der wesentlichen Bestandteile eines Grundstücks und des Gebäudes, sowie des Zubehörs. Dies umfasst die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere eben Gebäude und Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen. Konkret ausgedrückt gehört das Haus, Einfriedungsmauern, Zäune, etc. zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks. (von Rechtsanwalt Alexander Bredereck)

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