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Mediendienste

Der Staatsvertrag über Mediendienste (MDStV) ist eine Regelung auf Länderebene, die Rahmenbedingungen für die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten der elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste schafft. Unter Mediendiensten versteht man Informationsangebote, deren Inhalte meinungsbildend sein sollen. Die Rahmenbedingungen für andere Dienste sind im Teledienstegesetz (TDG) geregelt. Eine Abgrenzung der beiden Bereiche ist einzelfallabhängig. MDStV und TDV enthalten teilweise identische Regelungen

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