123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Menschenwürde
Nach Art. 1 GG ist die Würde des Menschen unantastbar. Das heißt insbesondere, dass man auch freiwillig nicht auf die Menschenwürde verzichten kann. Dieses Grundrecht garantiert jenes Existenzminimum, das ein menschenwürdiges Dasein erst ausmacht. Die Würde eines Menschen umfasst alle Merkmale, die dessen Persönlichkeit bestimmen: sie definiert seinen sozialen Wert- und Achtungsanspruch. Durch den Schutz der Menschenwürde wird insbesondere gewährleistet, dass systematische Ehrverletzungen und Demütigungen verboten sind und die menschliche Identität gewahrt bleibt (Verbot von Lügendetektoren, kein Zwang zur Selbstbelastung). Der Mensch darf niemals, auch nicht in Ausnahmefällen, zum Objekt staatlichen Handelns herabgewürdigt werden
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