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Privatklagedelikte

Bei gewissen Delikten muss die Staatsanwaltschaft nur Anklage erheben, wenn ein berechtigtes öffentliches Interesse besteht. Bei geringen Verstößen wird dies in der Regel nicht gegeben sein. Lässt die Staatsanwaltschaft von einer Anklage ab, kann der Verletzte selbst Klage erheben - er tritt an die Stelle der Staatsanwaltschaft. Insofern wird durch Privatklagedelikte das Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft durchbrochen. Die Beleidung ist ein typisches Beispiel für ein Privatklagedelikt

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