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Rechtswegerschöpfung

Für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gilt der Grundsatz der Rechtswegerschöpfung: Zunächst müssen alle möglichen Rechtsmittel (z.B. vorherige Anrufung eines Fachgerichtes) ausgeschöpft werden, erst dann kommt eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Frage

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