123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Totalschaden
Bei einem Auto liegt ein TECHNISCHER Totalschaden vor, wenn es derart beschädigt wurde, dass eine Reparatur technisch unmöglich ist. Ein WIRTSCHAFTLICHER Totalschaden liegt dann vor, wenn das Auto zwar noch repariert, die Reparatur aber viel zu aufwendig bzw. teuer und somit unverhältnismäßig wäre: der merkantile Minderwert des Autos nach dem Unfall darf zusammen mit den Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren Fahrzeug um nicht mehr als 30 % übersteigen
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