123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Treugeber
Der Treuhänder oder Treunehmer bekommt nach außen die volle Rechtsstellung eines Eigentümers über das Treuhandeigentum verliehen, ist aber im Innenverhältnis zum eigentlichen Eigentümer (TREUGEBER) starken Beschränkungen unterworfen. Der Treuhänder verfügt über das Eigentum im eigenen Namen als Berechtigter. Bei Verstoß gegen Beschränkungen macht er sich gegen den Treugeber schadenersatzpflichtig. Nach außen verdeckte Treuhandverhältnisse werden oft für Strohmanngeschäfte eingesetzt
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