Hilfe & Kontakt
Erste Hilfe in Rechtsfragen seit 2000.
13.825 Ratgeber, 2.440.685 Forenbeiträge, 276.457 Rechtsberatungen
662.887
Registrierte
Nutzer

123recht.de rechtliches Wörterbuch


A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  Z 

Täter-Opfer-Ausgleich

(TOA) ist die Bemühung eines Täters nach einer Straftat, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen. Bei Erfolg kann die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gemäß § 153a StPO endgültig einstellen. Kommt es dennoch zu einer Hauptverhandlung, kann die Bemühung des Täters um einen TOA strafmildernd berücksichtigt werden, § 46a StGB

Zurück