123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Vollzug
Es wird unterschieden zwischen offenem und geschlossenem Vollzug. Im GESCHLOSSENEN Vollzug sieht die Anstalt eine sichere Unterbringung vor, im OFFENEN Vollzug gibt es nur wenig oder keine Vorkehrungen gegen eine Flucht. Der offene Vollzug ist vom Gesetzgeber als Regelform gedacht, in der Praxis sind die meisten Strafgefangenen allerdings im geschlossenen Vollzug untergebracht
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