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wichtigem

Kündigung aus wichtigem Grund. Jedes Schuldverhältnis kann aus wichtigem Grund gekündigt werden, wobei die Konkretisierung dieses Kündigungsgrundes für die einzelnen Vetragstypen meist gesetzlich normiert ist. Das Bestehen dieses Kündigungsgrundes ist allgemein, dass es einer Partei mitunter nicht zumutbar sein kann, an einem Vetragsverhältnis festzuhalten

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