Corona: Schule erkennt Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht nicht an

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Liegt eine Verletzung der Schulpflicht vor, wenn Eltern ihre Kinder zuhause lassen?

Wer durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung physische Schäden erleidet, kann sich durch ein ärztliches Attest von der Maskenpflicht befreien lassen. Was aber, wenn die Befreiung von der Maskenpflicht bei Kindern von der jeweiligen Schule nicht anerkannt wird? Können die Eltern die Kinder dann eigenmächtig von der Schule nehmen und die Kinder von zuhause aus unterrichten? Rechtsanwalt Matthias Richter berichtet über einen aktuellen Fall, in dem das Bußgeldverfahren gegen einen Vater wegen Verstoßes gegen die Schulpflicht richterlich eingestellt wurde.

123recht.de: Herr Richter, Ihre Kanzlei konnte in einem Bußgeldverfahren gegen Eltern wegen Verstoßes gegen die Schulpflicht eine Einstellung erreichen. Könnten Sie kurz schildern, worum es da ging?

Matthias Richter
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Rechtsanwalt Richter: Viele Eltern sind verzweifelt, weil die Atteste ihrer Kinder zur Befreiung der Maskenpflicht nicht anerkannt werden. Das Argument lautet dann immer: „Gefälligkeitsattest.” Die Eltern greifen dann oft zum letzten Mittel und lassen die Kinder zuhause. Die Schule meldet dies dem Schulamt und diese leiten ein Bußgeldverfahren wegen Verletzung der Schulpflicht ein. Dies kann bis zu 1.000 € kosten.

Attest ließ keine Diagnose erkennen

123recht.de: Warum genau hatte die Schule das Attest nicht anerkannt?

Rechtsanwalt Richter: Es wurde behauptet, das Attest würde keine Diagnose beinhalten. Es müsse nach der „Coronaverordnung” erkennen lassen, wieso keine Maske getragen werden könne und das wäre nicht der Fall. Im vorliegenden Fall hatte die Erstklässlerin erhebliche Beschwerden bis hin zum Erbrechen in die Maske. Selbst die Ärzte wissen nicht mehr, was sie noch alles in die Atteste schreiben sollen, um diese Kriterien zu erfüllen.

Eltern müssen auf das Attest vertrauen können

123recht.de: Mit welcher Begründung wurde das Verfahren zur Verletzung der Schulpflicht gegen die Eltern eingestellt?

Rechtsanwalt Richter: Das Gericht war in der mündlichen Verhandlung zu der Überzeugung gelangt, dass es sich nicht um ein „Schuleschwänzen” handelte, sondern um einen besorgten Vater (das Verfahren wurde nur gegen den Vater erhoben). Zum anderen wurde ihm zugute gehalten, dass er auf das Attest des Arztes vertrauen durfte.

Andererseits dürfte auch die Ankündigung vor der Beweisaufnahme zum Erfolg beigetragen haben, es werde ein Beweisantrag gestellt zu der Behauptung unseres Mandanten, das ständige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während des Unterrichts verursache bei seinen Kindern schwere physische Nebenfolgen bzw. bei Absonderung der Kinder wegen Nichttragens der Mund-Nasen-Bedeckung können schwere psychische Nebenfolgen verursachen, durch Einholung eines medizinischen und psychologischen Sachverständigengutachtens und Vernehmung der behandelnden Kinderärztin.

Fazit: Wenn die Eltern die Kinder kurzfristig - etwa bis zu einer gerichtlichen Entscheidung - zuhause lassen, dann geschieht dies zum Schutz der Kinder und wird mit großer Wahrscheinlichkeit nicht als Verletzung der Schulpflicht verurteilt werden.

Eltern sollten eine Strafanzeige ins Auge fassen

123recht.de: Erfüllt die Nichtanerkennung eines Attests zur Maskenbefreiung und der darauf folgende Zwang, eine Maske trotz Attests zu tragen, den Straftatbestand der Körperverletzung?

Rechtsanwalt Richter: Eine Körperverletzung oder ein Versuch setzt (bedingten) Vorsatz voraus. Vorsätzlich handelt jemand, wenn er die Körperverletzung für möglich hält, dies ihm aber „egal” ist. Vor diesem Hintergrund kann man gut die Ansicht vertreten, dass die Schulleiter vorsätzlich handeln. Denn sie üben trotz vorliegender Atteste Druck auf Kinder und Eltern aus, damit diese dennoch eine Maske tragen. Bei manchen Kindern werden die Beschwerden so schlimm, dass sie sich in die Maske erbrechen und das Erbrochene aus Scham herunterschlucken. Unserer Meinung nach hat sich der Schulleiter zumindest in dem konkreten Fall der versuchten Körperverletzung schuldig gemacht.

Abgesehen davon: Mit einer Strafanzeige kann man Druck machen. Wir raten daher dazu, so viele Strafanzeigen wie möglich zu erheben. Viele Kinder können sich unter diesen Umständen nicht mehr auf den wahren Auftrag der Schule konzentrieren - nämlich etwas zu lernen.

123recht.de: Wie sollten Eltern vorgehen, wenn eine Maskenbefreiung nicht anerkannt wird?

Rechtsanwalt Richter: Die Eltern sollten dann mit anwaltlicher Hilfe auf Feststellung der Befreiung von der Maskenpflicht klagen.

123recht.de: Es kann vorkommen, dass Kinder ohne Masken in Schulen von Lehrern wie Aussätzige behandelt und auch von Schülern gehänselt, gemieden und generell gemobbt werden. Eine Befreiung von der Maskenpflicht kann dann zwar körperlichen Beschwerden vorbeugen, diese werden dann aber durch psychische ersetzt. Welche Möglichkeiten haben Eltern dann?

Rechtsanwalt Richter: In der Tat, viele Kinder ertragen die Isolation nicht und tragen allein deswegen die Maske, obwohl sie erhebliche Beschwerden haben. Wir haben hier versucht, den „Hygieneplan” der Schulen gerichtlich anzugreifen. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat diesen jedoch bestätigt, so dass es derzeit wenig Möglichkeiten gibt, gegen die Isolation vorzugehen.

123recht.de: Gibt es irgendeinen validen Nachweis für die Behauptung, dass Kinder asymptomatische Verbreiter von Corona sind? Ist die Maskenpflicht an sich, angesichts der negativen Auswirkungen auf Körper und Psyche, nicht unverhältnismäßig und damit rechtswidrig?

"Je mehr geklagt wird, desto größer wird der Druck"

Rechtsanwalt Richter: Das haben wir in unseren Anträgen gegen die „Corona”-Verordnungen auch anhand von etlichen Studien genauso dargelegt. Die Schulen sind keine „Spreader” und die Schüler sind auch nicht gefährdet. Wir haben in einem Fall einen Erstklässler im Alter von 7 Jahren vertreten. Selbst die WHO empfiehlt Masken nur für Kinder ab 10 Jahren. Die Maßnahme sollte allein deswegen schon ungeeignet und damit unverhältnismäßig sein. Aber die Verwaltungsgerichte sehen das nicht so. Es handele sich lediglich um eine Empfehlung der WHO und der Schutz der anderen Kinder und Lehrer sei vorrangig.

Grundsätzlich zieht man sich bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit auf die Angaben und Empfehlungen des RKI zurück. Andere Studien - wie etwa die eines Prof. Ioannidis zu den dramatischen Folgen der Lockdowns etwa - werden gekonnt übergangen. Der Druck aus der Bevölkerung muss daher auch auf die Gerichte größer werden.

Je mehr geklagt wird, desto größer wird der Druck.

123recht.de: Eine persönliche Frage zum Schluss: Wie empfinden Sie als Anwalt die derzeitige Situation?

Rechtsanwalt Richter: Für mich und viele Mitstreiter ist es unglaublich und deprimierend zugleich, wie unsere Freiheitsrechte mit der Kratzbürste weggeschrubbt werden. Es hat den Anschein, man braucht nur ein paar regierungsfreundliche Wissenschaftler, die einem den Ernst der Lage bescheinigen, und dann ist alles möglich. Insbesondere seit dem Geheimpapier des Innenministeriums, in dem bestimmte Wissenschaftler des RKI zu Studien zur Rechtfertigung der Maßnahmen angehalten wurden - alles sehr bedenklich. Wenn man sich vorstellt, dass das dann mit dem Klimawandel genauso weitergeht...

123recht.de: Vielen Dank!

Rechtsanwalt
Matthias Richter
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Leserkommentare
von Eva M. W.-Huke am 10.06.2021 12:00:54# 1
Hallo, liebe Mitbetroffene, lieber Herr Richter,

nach meinen Recherchen als Laie müsste doch VOR jeglicher dauerhafter Verpflichtung zum Tragen einer MNB seitens des Arbeitgebers eine arbeitsmedizinische Untersuchung und individuelle Beratung aller Beteiligten, also sowohl Schüler als auch Lehrer betreffend, stattfinden, oder (vgl. u.a. Arbeitskammer des Saarlandes - Arbeitsrechtliche Fragen zur Mund-Nasen-Bedeckung) ? ??
Oder darf die Beweislast einfach umgekehrt werden ? Schließlich haben bereits Schüler unter geschwollenen Mandeln, Sinusitis, Herzschwäche, Asthma etc. zu leiden und es haftet anscheinend niemand, wenn es zu gesundheitlichen Folgeschäden kommt, gerade wenn manche Krankheiten bisher unentdeckt geblieben sind..
Dies scheint gerade auch dann zu gelten, wenn weder Modell, Material, Lagenanzahl noch Tragedauer festgelegt sind, von schadstoffbelasteten Billigmodellen mal abgesehen.
(Auf den Begriff Haftung scheinen einzelne Kultusministerien übrigens allergisch zu reagieren: Da darf man zu recht fragen, warum eigentlich......)
Man muss sich das mal vorstellen: Dauerhaft soll man sich ein Kissen vor die lebensnotwendigen Atmungsorgane drücken und nebenher noch leistungsfähig sein !!! Gerade die "leichteren" Masken kleben ständig an den Lippen oder saugen sich ins Innere....Beim Tragen von FFP2-Masken bekommt man auf der Stirnseite schnell Kopfschmerzen.
Und Arbeiten in der Schule ist m.E. schwerer (körperlicher) Arbeit zuzurechnen. Bei den Abiturienten hängt schließlich die gesamte Zukunft von den Noten ab....
Im Prinzip wird jedem unterstellt, er sei vielleicht infiziert, obwohl es gar keine Hinweise dafür gibt...

Das Kuriose: Beschäftigte der Stadt (Schulsekretärinnen) haben nur eine Plexiglasscheibe, weil das Virus anscheinend vor einer Ansteckung fragt, welchen Arbeitgeber man hat. Und für Klausuren gilt die MNB (übrigens auch die Testpflicht plötzlich nicht) auch nicht unbedingt, außer anscheinend in Brandenburg, wo Abiturienten nicht einmal während Vorabiturklausuren kurz trinken durften, was ich geradezu unmenschlich und menschenverachtend finde, was aber Richter am grünen Tisch bestätigt hatten.....

Mein Tipp: Wenn von einem Antrag auf arbeitsmedizinische Untersuchung viele Lehrer und Schüler (Ginge das, weil die Schüler ja in keinem direkten Arbeitsverhältnis stehen, sie sind aber andererseits umso abhängiger ?) Gebrauch machen würden, wäre - unabhängig vom jeweiligen Ergebnis - die MNB vermutlich passé.

Ansonsten hilfreiche Seiten, Herr Richter:
Maskenpflicht an Schulen und Grundrechte der Kinder - Prof. Dr. Johanna Wolf Berlin
Deutsche ApothekerZeitung: Hauptsache Maske - Prof. Dr. Markus Veit

Ich als Lehrer habe die o.g. arbeitsmedinzinische Untersuchung vehement beantragt und erhalte diese nun, allerdings wohl nur, weil ich mich nur "bedingt dienstfähig" fühle und in diesem Sinne eine Stundenreduzierung beantragen musste, obwohl man andererseits händeringend Lehrer braucht..
Nur auf diesem Wege, über einen Amtsarzt an der Uni meines Heimatortes, würde ich vielleicht, sofern ich viel Glück habe, eine anerkannte Maskenbefreiung erhalten. Ansonsten kann ich nur noch ungewollt einer Frühpensionierung mit Mindestpension entgegensehen oder verzweifelt aus dem Schulfenster springen...

Denn es ist auch für Lehrer eine einzige Zumutung, unabhängig von den Raumtemperaturen, bei voller Stelle stundenlang, von Minute zu Minute, von Sekunde zu Sekunde, mit MNB herumzulaufen und vor allem permanent zu sprechen, zumal nun nur noch Frontalunterricht möglich ist, die Schüler auf mich nur noch bedrückt bis eingeschüchtert wirken und sich viel weniger durch Wortmeldungen beteiligen.
Und durch den Zwang zum permanenten Lüften kann man, wenn die Sonne blendet, nicht einmal die Vorgänge schützend vorziehen...

Das Schlimme: Die Maskenpflicht wird sicher in absehbarer Zukunft nicht mehr an Inzidenzahlen oder Impfungen geknüpft sein, und das aus mehreren Gründen:
- Gewohnheitsrecht und -pflicht: Wenn es bis jetzt ging, dann auch später.
- Ich habe von Schulen gehört, an denen Schulleiter z.B. über das "freiwillige"
Maskentragen haben abstimmen lassen. Oder man wendet das Vetorecht einzelner
überängstlicher Familien gegen die Maskenbefreiung an.
- Da sich - gerade wegen der sinkenden Inzidenzzahlen - die MNB bewährt zu haben
scheint, wird sie nach den Forderungen bestimmter Ärzte, die anscheinend nicht an
der Front von kranken Grippe-Patienten leben, sicher auch künftig zur bloßen
Prävention von Grippe, Heuschnupfen etc. verpflichtend werden.
- Nachahmungsdruck / sozialer Druck: "Willst du meinen Uropa töten ?"
- Ferner scheint es eine Perversion (Asphyxiophilie) zu geben, bei der durch
Sauerstoffentzug einige Leute high werden. An manchen Hauswänden ist sogar
schon zu lesen: "Ich bin frei mit Maske" (Aha, nun macht also auch schon "Maske
frei"...- Hatten wir das nicht schon mal ?)

Noch ein Gegenargument: Man schaue sich den Beginn des Heute Journals vom 8.4.21 an (Minute 1 bis 1.30): In einer schnellen Bilderfolge in gelblichem Schwarz-Weiß sieht man unsere ehrenwerten vorbildlichen Spitzenpolitiker eng umeinander her wuseln. Wie hoch ist wohl der Prozentsatz derer, die Maske tragen ?
Schätzungsweise 20 Prozent (nur CSU-Vertreter und einzelne, die mit dem Rücken zur Kamera sitzen)...-ohne Kamera sicher noch weniger....Was ist das für eine widerliche Doppelmoral ?

Wie ist die Masse an nicht recycelbaren Masken, Testkits, Gummihandschuhen eigentlich mit dem Klimaschutz zu vereinbaren ? Mir tun jetzt schon die Meerestiere leid, die sich durch die Masken selbst strangulieren....

Man kann nur hoffen, dass genügend Leute auf die Straße gehen (ach, ne, geht ja auch nicht wegen des Versammlungs- und Demonstrationsverbotes) .....

Klageflut: Die wird sicher mit Hinweis auf die Anzahl der Klagen einfach bin zum Sankt Nimmerleinstag ausgesessen...

Seite "Frag den Staat": Da wird einfach die Antwort verweigert oder mit Kosten gedroht, die den Betroffenen zum Rückzug der Frage nötigen sollen.....

Kleine Anfragen im Landtag oder Bundestag: Da erfolgt regelmäßig die Antwort "Es liegen keine Erkenntnisse vor."
In einer gestrigen Rede aus dem Niedersächsischen Landtag wurde gefordert, endlich mal die Infektionswege zu erforschen, anstatt nur herumzuexperimentieren und abzuwarten.....
Das ist m.E. dringend erforderlich: Denn trotz klassenweiser Quarantäne habe ich noch nichts von Ansteckungen im Klassenzimmer gehört (ein Kollege war gleich dreimal betroffen und trotzdem nicht infiziert oder erkränkt, weil Abstände eingehalten wurden).
Und warum wird nicht konsequenterweise bezüglich der Persistenz der Viren bei Genesenen geforscht ?
Pfeiffersches Drüsenfieber bekommt man, wie ich auch aus eigener Erfahrung sagen kann, nicht in der Schule und man gibt es auch dort nicht weiter...
Aber wenn man gerade seinen künftigen Ehemann kennengelernt hat, der unbemerkt irgendwann mal infiziert war und längst genesen ist, dann besteht bei näheren Kontakten durchaus eine Gefahr...Aber Genesene sind ja mit Geimpften gleichzustellen.....

Ratlose und verzweifelte Grüße von Eva M. W.-Huke