- Gesundschreibung nach Wiedereingliederung verweigert - Hilfe

11. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb432163-19
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
- Gesundschreibung nach Wiedereingliederung verweigert - Hilfe

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie, da ich hier, schon dem öfteren Hilfe in Ihren Antworten fand, nun habe ich ein Anliegen, dass ich hier nicht auffinden konnte.

Meine Mutter hat sich heute an mich mit folgendem Problem gewand, ich bin die Vorgeschichte gleich mit ein.

Meine Mutter 1970 geboren, beschäftigt in einem großem Drogeriemarkt, kämpfte vor zwei Jahren gegen Schmerzen im Schulter-bereich an. Sie nahm an einer Reha teil, um wieder Einsatzfähig zu sein. Die Genesung hielt allerdings nur eine Weile an, bis sich die ersten Schmerzen wieder bemerkbar machten.
Sie suchte weitere Ärzte auf und fand schließlich das Übel - ein geklemmter Nerv im Halswirbel-bereich, denn Sie sich operativ korrigieren ließ. Es wurde ein künstliches Gelenk eingesetzt.
Nachdem Sie nun die Reha abgeschlossen hatte, schloss Sie sich mit Ihrem langjährigen Arbeitgeber zusammen und startete eine Wiedereingliederung. Dies war vor 8 Wochen, sprich Sie wurde schon verlängert.

Nun zum eigentlichen Problem, Sie ist noch nicht ganz Schmerzfrei, was Sie natürlich Ihrem behandelnden Arzt mitteilte, dieser hält Sie darauf hin auch noch nicht für komplett Genesen. Aber Ihr Arbeitgeber fordert nun zeitnah eine Gesundschreibung, quasi eine Bescheinigung wieder voll belastbar zu sein.

Meine Mutter ist willens zu arbeiten und hat nun Angst, konstant Arbeitsunfähig erklärt zu werden( auf dieses Arbeitsgebiet bezogen).

Sollten wir uns rechtlichen Beistand suchen ? Sind dahingehend Versichert.
Können wir uns einen anderen Arzt wenden ?
Gibt es sowas wie eine Gesundschreibung unter Vorbehalt ? <- Wobei sich das eigentlich widerspricht.

Ich danke für Ihre Zeit, falls genauere Informationen gebraucht werden, bin ich stets zu Ihrer Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Marc

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Fordern kann der AG viel, was er erstreiten kann, steht auf einem anderen Blatt.

So lange Ihre Mutter noch Beschwerden hat, sollte sie sich weiterhin krank schreiben lassen. Während der Wiedereingliederung ist man ja noch krank geschrieben und versucht(!), die Arbeit wieder aufzunehmen. Sollte der Versuch fehlschlagen, bleibt sie halt wieder zu Hause.

Dem Arbeitgeber entstehen während des Eingliederungsversuches keine Kosten, da das Krankengeld weiter gezahlt wird.

Ob die Mutter jetzt diese spezielle Arbeit nicht mehr machen kann, entscheidet nicht der Arzt alleine, der Patient muss auch dieser Meinung sein ;) . Hier würde ich noch etwas Zeit ins Land gehen lassen - mein Mann hatte im Sommer die gleiche OP und ist auch noch nicht 100% beschwerdefrei.

Ich könnte mir vorstellen, dass der AG möglicherweise auf eine krankheitsbedingte Kündigung aus ist. Hier gilt es, ruhig Blut zu beweisen, die Anforderungen an eine krankheitsbedingte Kündigung sind hoch.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html

Ihre Mutter sollte am besten mit dem Arzt sprechen. Falls der Druck zu hoch ist, sollte sie sich lieber noch etwas Zeit für die vollständige Genesung nehmen.

Gute Besserung!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Sind dahingehend Versichert.

jaaaa - und? Wieso zögert ihr, die Versicherung in Anspruch zu nehmen? Rechtsschutz beinhalte auf alle Fälle auch Rechtsberatung, unbeschadet der Frage, ob eine gerichtliche Auseinandersetzung ansteht.

0x Hilfreiche Antwort

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