:( uneidliche Falschaussage - Job riskiert?

24. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
C
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
:( uneidliche Falschaussage - Job riskiert?

Hallo,

und zwar habe ich eine Falschaussage in einem Zivilprozess begonnen, und bekomme jetzt einen Strafprozess.

Ich bin jedoch Angestellter im öffentlichen Dienst. Stehen Tagessätze bis zu 90 Tagen auch im Führungszeugnissen zur Vorlagen bei Behörden? Bekommt mein Arbeitgeber automatisch das neue Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden? Wenn ja, ist das ein Kündigungsgrund? Kann man die Eintragung noch entgehen?

Bitte um baldige Antwort.

:(

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
C
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieso antwortet mir keiner?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
C
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bitte nochmal höflichst um eine Meinung. Sollte aufgrund des Inhalts keine Beantwortung wegen zu detailierten Angaben sein, so bitte ich auch mir dies mitzuteilen.

Vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Eine Verurteilung auch nur bis zu 90 Tagessätzen wird auch im behördlichen Führungszeugnis (-0-) eingetragen.

Normalerweise wird dass nicht automatisch erneut an den Arbeitgeber gesandt - er müßte es schon erneut anfordern - dass solltest Du dann auch mitbekommen, da Du das Zeugnis ja beantragen musst.

Ob das wirklich eine fristlose Kündigung rechtfertigt kommt wohl darauf an, was Du für einen Job im öffentlichen Dienst ausübst.
Je nachdem wieviel Vertrauen man Dir für die Ausübung entgegenbringen muss. Gerade im juristischen oder polizeilichen Bereich könnte das wohl problematisch sein, kommt aber ganz stark auf den Einzelfall und letzendlich auf den Arbeitsrichter an!

Gruß
MCNeubert

-----------------
"michael@neubert.com
www.MCNeubert.de"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
C
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke McNeubert das du mir geantwortet hast.

Der Vorfall hat nix direkt mit meinem Beruf zu tun. Ein Kompetenzausübung habe ich nicht. Muss nur die entsprechenden Leute beraten nach der Rechtssprechung beraten.


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