Hallo,
und zwar habe ich eine Falschaussage in einem Zivilprozess begonnen, und bekomme jetzt einen Strafprozess.
Ich bin jedoch Angestellter im öffentlichen Dienst. Stehen Tagessätze bis zu 90 Tagen auch im Führungszeugnissen zur Vorlagen bei Behörden? Bekommt mein Arbeitgeber automatisch das neue Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden? Wenn ja, ist das ein Kündigungsgrund? Kann man die Eintragung noch entgehen?
Bitte um baldige Antwort.
:( uneidliche Falschaussage - Job riskiert?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wieso antwortet mir keiner?
Ich bitte nochmal höflichst um eine Meinung. Sollte aufgrund des Inhalts keine Beantwortung wegen zu detailierten Angaben sein, so bitte ich auch mir dies mitzuteilen.
Vielen Dank.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Eine Verurteilung auch nur bis zu 90 Tagessätzen wird auch im behördlichen Führungszeugnis (-0-) eingetragen.
Normalerweise wird dass nicht automatisch erneut an den Arbeitgeber gesandt - er müßte es schon erneut anfordern - dass solltest Du dann auch mitbekommen, da Du das Zeugnis ja beantragen musst.
Ob das wirklich eine fristlose Kündigung rechtfertigt kommt wohl darauf an, was Du für einen Job im öffentlichen Dienst ausübst.
Je nachdem wieviel Vertrauen man Dir für die Ausübung entgegenbringen muss. Gerade im juristischen oder polizeilichen Bereich könnte das wohl problematisch sein, kommt aber ganz stark auf den Einzelfall und letzendlich auf den Arbeitsrichter an!
Gruß
MCNeubert
-----------------
"michael@neubert.com
www.MCNeubert.de"
Erstmal danke McNeubert das du mir geantwortet hast.
Der Vorfall hat nix direkt mit meinem Beruf zu tun. Ein Kompetenzausübung habe ich nicht. Muss nur die entsprechenden Leute beraten nach der Rechtssprechung beraten.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
10 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
74 Antworten
-
54 Antworten