Guten Tag zusammen,
ich erbitte Ihre fachkundigen Meinungen zu dem folgenden Fall:
Personen:
Vater Andreas
Mutter Beate - geschieden von Andreas-
Kind Cindy
Kind Dennis
Neue Ehefrau=Stiefmutter Erika
Sachlage:
Vater Andreas stirbt plötzlich im Ausland (Urlaub). Die Scheidung von der ersten Ehefrau Beate ist voll vollzogen inkl. Versorgungsausgleich, rechtskräfig und 5 Jahre her.
Vor vier Jahren hat Vater Andreas neu geheiratet (Erika). Erika und Andreas haben ein gegenseitiges Testament aufgesetzt in den jeweils der andere Ehepartner alleiniger Erbe eingetragen ist. Die einzigen leiblichen Kinder von Andreas aus erster Ehe fragen sich ob diese den Pfichtanteil von je 25% pro Kind erben; trotz Testament! Kontakt bestand, sogar guter - auch zur Stiefmutter. Erika ist kinderlos!
Weitere Daten:
Die Wertgegenstände von von Andreas und Erika beliefen sich zu Lebzeiten auf 1.000.000 EUR - dagegen sind 800.000 EUR Baufinanzierungskredite als Grundschuld in laufender Tilgung. Andreas und Erika sind zu gleichen Teilen im Grundbuch vermerkt. Eine Lebensversicherung in der Erika die Begünstigte ist, besteht ebenfalls; in unbekannter Höhe. Sicherlich ist diese auch nicht zweckgebunden (Darlehnsablösung).
Fragen:
1. Was müssen die Kinder aus erster Ehe machen wenn Sie erben (Pflichtteil) wollen oder aufgrund des Risikos das Erbe ausschlagen wollen (sofern aufgrund des Testaments überhaupt ausgeschlagen werden muss...)
2. Die Grundschulden von 800.000 EUR (davon 1/8 Anteil - da 50% ja eh schon der Stiefmutter gehören) i.H.v. 100.000 EUR erben je Kinder; wenn diese den Pflichtteil geltend machen???
3. Gibt es eine gesetzliche Grundlage in der die beiden Kinder sich die Differenz der Grundschuld und dem Wert der Immobilien auszahlen lassen können?
A)Wert gesamt: 1.000,000 EUR : 2 = 500.000 EUR Anteil von Andreas
B) 500.000,00 EUR / 4 (2/4 Erika und je 1/4 Kinder) = Anteil Kind 125,000 EUR - -Grundschuldenanteil 100.000 EUR
Müsste dann die Stiefmutter den Kindern von Andreas jeden 25.000,00 EUR bezahlen?
Danke für eure Hilfe!