§§-Hilfe für ÜbungsHA

18. März 2002 Thema abonnieren
 Von 
Larissa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
§§-Hilfe für ÜbungsHA

Nun sitze ich vor der ersten Übungshausarbeit und komme mit meinem weiblichen Grips echt nicht weiter. Da die Uni über 150 KM entfernt ist, gibt es kaum Diskussionsmöglichkeit. Wer kann mir ein paar Tips geben, welche §§ hier betroffen sind? Ihr könnt mir auch mailen unter tearsxxx@web.de
Vielen Dank im voraus. Larissa

J will seine heimliche Liebe B schon lange beeindrucken. An einem lauen Sommerabend sieht er seine Zeit gekommen: Er mietet ein rotes Ferrari-Cabriolet und fährt bei B vor. B – begeistert vom Lebensstil des ihr bislang kaum aufgefallenen J – steigt ein, und beide starten eine Spritztour.

Trotz des einsetzenden Regens verzichtet J aus Bequemlichkeit auf das Schließen des Cabriodaches. Plötzlich taucht in der Dämmerung der vierjährige K auf der Straße auf, den J wegen der Regentropfen auf seiner Brille nicht rechtzeitig gesehen hat. J bremst deshalb zu spät und fährt K an. Aus Nase, Mund und Ohren blutend bleibt K bewusstlos liegen.

J und B bekommen es mit der Angst zu tun. Sie legen K auf die Rückbank des Wagens und fahren ihn schnellstens zum nächstgelegenen Krankenhaus. Vor der Tür der Notaufnahme überlegt es sich die B jedoch anders: Obwohl sie erkennt, dass K noch am Leben ist, überredet sie den J, wieder wegzufahren und den K in einem Wald zu begraben, um so jeglichem Ärger aus dem Wege zu gehen; der K habe sein Leben ohnehin schon ausgehaucht. Als J einen Blick auf den Körper des K wirft, erkennt er durchaus noch Lebenszeichen bei ihm. Die B dagegen meint, dass J ihren Worten Glauben schenkt. Sie bittet den J, sie vorher zuhause abzusetzen, da sie noch eine Verabredung habe. So geschieht es. Anschließend fährt J in ein nahegelegenes Waldstück und vergräbt K.

Am nächsten Tag bringt J den Ferrari zurück. Der Autovermieter bemerkt die dunkelroten Flecken im Polster und einige kleinere Dellen in der Frontpartie und auf der Motorhaube des Wagens. Ihm ist die Sache nicht ganz geheuer. Deshalb moniert er die Schäden nicht gegenüber J, sondern meldet die Umstände der Polizei. Wenige Tage später wird K von einem Suchtrupp der Polizei tot aufgefunden. Wie das pathologische Gutachten zeigt, war K noch am Leben, als J ihn vergrub. K starb infolge einer Erstickung im Erdreich.

Weil ihm die Ereignisse schlaflose Nächte und starke Migräneanfälle bereiten, vertraut J sich seinem Hausarzt H an, dem er seine Tat beichtet. H erkennt, dass es sich bei dem von J beschriebenen Kind um seinen kürzlich tot aufgefundenen Neffen K handeln muss. Er gerät zwar in heftige innerliche Wut, erinnert sich aber an seine ärztlichen Pflichten und bereitet – wie mit J vorher abgesprochen – eine Spritze mit migränehemmenden Mitteln vor. Während H dazu ansetzt, dem J die Spritze zu setzen, wirft er ihm vor, dass er wohl seinen Neffen auf dem Gewissen habe. Obwohl H das Präparat direkt aus der ungeöffneten Originalverpackung in die Spritze gefüllt hat, was J auch gesehen hat, glaubt J gleichwohl, dass H ihm ein tödliches Gift injizieren will, um den Tod des K zu rächen. Daher schlägt er ihm „in letzter Sekunde“ die Spritze aus der Hand, wobei H eine Stauchung des Handgelenks und einen Bluterguss davonträgt.



Wie haben sich J und B nach dem StGB strafbar gemacht?

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