2 Jahre Garantie oder nur 6 Monate?

5. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
anely
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
2 Jahre Garantie oder nur 6 Monate?

Hallo,

ich habe im Mai eine neue digitale Personenwaage gekauft die jetzt defekt ist. Der Verkäufer meint, man habe nur 6 Monate Garantie - ICH dachte, es wären 2 Jahre, bin mir aber nicht sicher. Wer weiß was genaues?

Danke!

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Garantie ist eine freiwillige Leistung. Somit kann sie auch auf 6 Monate beschränkt werden.

Ein Recht auf Gewährleistung besteht 2 Jahre. Allerdings kann der Verkäufer nach Ablauf von 6 Monaten verlangen, dass der Käufer nachweist, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorgelegen hat.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

@Mahnman
das mit der gewährleistung habt ihr mir ja ausführlich eingehämmert, aber was für einen sinn hat sie überhaupt? wenn ich nach 6 monaten beweisen muss das der mangel bereits bei übergabe vorlag. in meinen augen sind die restlich 18 monate überflüssig.
gruss,
kristijan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Es geht ja nicht um eine Funktions Garantie,sondern darum das Waren so verarbeitet sein müssen das kein Mangel vorliegt der innerhalb von zwei Jahren einen Defekt verursacht.

Das Gesetz ist auch wirklich zum Mäuse melken,da sollten Sie sich allerdings an den "Gesetzgeber" wenden.

Wie das geht,kann ich Ihnen allerdings auch nicht sagen.

Gesetze werden einfach häufig von Leuten verabschiedet die keinen Plan haben.

-----------------
"Dies ist ein Rechtsforum, hier bekommst Du RECHT,Gerechtigkeit gibts hier nicht."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

quote:
Gesetze werden einfach häufig von Leuten verabschiedet die keinen Plan haben.


das gefühl habe ihc auch

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sehr geehrter Herr KristijanM,

quote:
das mit der gewährleistung habt ihr mir ja ausführlich eingehämmert, aber was für einen sinn hat sie überhaupt? wenn ich nach 6 monaten beweisen muss das der mangel bereits bei übergabe vorlag.
Zitat:
Das nennt man Beweislastverteilung im Rahmen europarechtlicher Normen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -



0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
jamest
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 7x hilfreich)

tjaja, die gute, alte EU. im alltag wirkt es tatsächlich so, dass man letztendlich seine defekte beim neukauf als privatkunde nur 6 monate lang geltend machen kann, da die händler auch wissen, dass der privatkäufer wohl kaum den nachweis erbringen kann, dass ein defekt, tritt er nach der beiweislastumkehr auf, schon beim kauf vorlag. insofern wäre es ehrlicher, von 6 monaten "echter" gewährleistung zu sprechen, die anderen 18 monate sind eher ein verkaufsargument. da "fährt" man sogar beim kauf gebrauchter waren vom gewerbl. verkäufer als privatkunde besser. aber das ist nur (m)eine meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

wobei bei gebrauchter Ware die Gew. auf 1Jahr beschränkt werden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!!
Laut Gesetz besteht eine Garantie mindestens
1Jahr.Wenn in dieser Frist ein Gerät kaputt
geht wird es entweder repariert oder getauscht.Da ist nicht mit Nachweis ausser
es ist ersichtlich dass durch falsche
Bedienung der Defekt entstand.Dann gibt es
keine Garantieleistung.

Gruss SAMMY1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1108
Status:
Schüler
(375 Beiträge, 168x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

@SAMI: Nein, Garantie ist immer freiwillig.

Bei gebrauchten waren kann der Händler die Gewährleistung auf ein Jahr beschränken.

Vielleicht meinten Sie das?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen