Hallo,
ich habe im Mai eine neue digitale Personenwaage gekauft die jetzt defekt ist. Der Verkäufer meint, man habe nur 6 Monate Garantie - ICH dachte, es wären 2 Jahre, bin mir aber nicht sicher. Wer weiß was genaues?
Danke!
2 Jahre Garantie oder nur 6 Monate?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Garantie ist eine freiwillige Leistung. Somit kann sie auch auf 6 Monate beschränkt werden.
Ein Recht auf Gewährleistung besteht 2 Jahre. Allerdings kann der Verkäufer nach Ablauf von 6 Monaten verlangen, dass der Käufer nachweist, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorgelegen hat.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"
@Mahnman
das mit der gewährleistung habt ihr mir ja ausführlich eingehämmert, aber was für einen sinn hat sie überhaupt? wenn ich nach 6 monaten beweisen muss das der mangel bereits bei übergabe vorlag. in meinen augen sind die restlich 18 monate überflüssig.
gruss,
kristijan
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Es geht ja nicht um eine Funktions Garantie,sondern darum das Waren so verarbeitet sein müssen das kein Mangel vorliegt der innerhalb von zwei Jahren einen Defekt verursacht.
Das Gesetz ist auch wirklich zum Mäuse melken,da sollten Sie sich allerdings an den "Gesetzgeber" wenden.
Wie das geht,kann ich Ihnen allerdings auch nicht sagen.
Gesetze werden einfach häufig von Leuten verabschiedet die keinen Plan haben.
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"Dies ist ein Rechtsforum, hier bekommst Du RECHT,Gerechtigkeit gibts hier nicht."
quote:
Gesetze werden einfach häufig von Leuten verabschiedet die keinen Plan haben.
das gefühl habe ihc auch
Sehr geehrter Herr KristijanM,
quote:
das mit der gewährleistung habt ihr mir ja ausführlich eingehämmert, aber was für einen sinn hat sie überhaupt? wenn ich nach 6 monaten beweisen muss das der mangel bereits bei übergabe vorlag.Zitat:Das nennt man Beweislastverteilung im Rahmen europarechtlicher Normen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
tjaja, die gute, alte EU. im alltag wirkt es tatsächlich so, dass man letztendlich seine defekte beim neukauf als privatkunde nur 6 monate lang geltend machen kann, da die händler auch wissen, dass der privatkäufer wohl kaum den nachweis erbringen kann, dass ein defekt, tritt er nach der beiweislastumkehr auf, schon beim kauf vorlag. insofern wäre es ehrlicher, von 6 monaten "echter" gewährleistung zu sprechen, die anderen 18 monate sind eher ein verkaufsargument. da "fährt" man sogar beim kauf gebrauchter waren vom gewerbl. verkäufer als privatkunde besser. aber das ist nur (m)eine meinung.
wobei bei gebrauchter Ware die Gew. auf 1Jahr beschränkt werden kann.
Hallo!!
Laut Gesetz besteht eine Garantie mindestens
1Jahr.Wenn in dieser Frist ein Gerät kaputt
geht wird es entweder repariert oder getauscht.Da ist nicht mit Nachweis ausser
es ist ersichtlich dass durch falsche
Bedienung der Defekt entstand.Dann gibt es
keine Garantieleistung.
Gruss SAMMY1
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"TUE Recht und scheue NIEMAND "
--- editiert vom Admin
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@SAMI: Nein, Garantie ist immer freiwillig.
Bei gebrauchten waren kann der Händler die Gewährleistung auf ein Jahr beschränken.
Vielleicht meinten Sie das?
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