3fach Bußgeld für 1 Deliktß

8. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Tante Claudia
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
3fach Bußgeld für 1 Deliktß

Hallo,
ich bvefuhr die BAB 71 bei Suhl - Albrechts Richtung erfurt innerhabl einer Baustelle. zulässige Höchtsgeschwindigkeit 80 km/h und wurde innerhalb von 10km dreimal "geblitzt". Nach abzug Tolleranz zweimal 16km/h zu schnell und einmal 17km/h zu shnell. Jetzt soll ich 60,- € Bußgeld+ 23,50 Gebühr zahlen und 1 Punkt wird mir angedroht. Die Messungen wurden von 11.32 Uhr bis 11.38 Uhr gemacht. Normal sind ja bei dieser Geschwindigkeit 30,00 € für eine Ordnungswidrigkeit.
Kann mir jeman helfen und mir sagen, ob es rechtens ist, daß aus einer "Zuschnellfahrt" drei kleinere Deloikte mit einem Bußgeld gemacht werden kann.
Besten Dank.

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Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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21 Antworten
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#1
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)

Es scheint bei Ihnen schon von tateinheitlicher Begehungsweise ausgegangen zu werden, da - wie Sie schreiben - lediglich eine Geldbuße verhängt wurde. Ansonsten wären es drei gewesen. Im Bußgeldbescheid müsste stehen, ob von Tateinheit - wie ich vermute - oder von Tatmehrheit ausgegangen wurde.

Möglicherweise wurde bei Ihnen das Bußgeld aus anderen Gründen erhöht, ich vermute Voreintragungen. Dazu müsste etwas im Bußgeldbescheid stehen, schauen Sie da nochmal rein.

Diese Erhöhung bringt Sie leider über die Eintragungsgrenze von 40 €, daher gibt es hier einen Punkt, den es ansonsten nicht gegeben hätte.

Es empfiehlt sich, die Sache anwaltlich überprüfen zu lassen.


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#2
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Es ist Tateinheitlich bewertet wurden, es wurde einmal das vole Verwarnungsgeld und 2 mal die Hälfte wie bes bei Tateinheit auch anzuwenden ist berechnet, somit ergibt sich ein Bußgeld von 60 EUR, ab 40 EUR werden zudem Punkte in Flensburg eingetragen, also alles korrekt.
Das deckt sich auch mit der Entscheidung des OLG Jena.


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#3
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

quote:
Es ist Tateinheitlich bewertet wurden, es wurde einmal das vole Verwarnungsgeld und 2 mal die Hälfte wie bes bei Tateinheit auch anzuwenden ist berechnet, ...


Nanu - habe ich da etwas in meiner Ausbildung verpasst? Wenn Tatmehrheit und Tateinheit eh zum selben Ergebnis führen, braucht man die Unterscheidung nicht.

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#4
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Bei Tastemehrheit wären 90 EUR fällig gewesen, dafür allerdings kein Punkt.

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#5
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Ich frage jetzt mal ganz vorsichtig: Könnte das (= 1x volles Bußgeld + 2x halbes Bußgeld) Unsinn sein?

In meiner Welt gilt in solchen Fällen noch das OWiG. Dort ist geregelt:

quote:
§ 19 Tateinheit
(1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Gesetze, nach denen sie als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, oder ein solches Gesetz mehrmals, so wird nur eine einzige Geldbuße festgesetzt.
(2) Sind mehrere Gesetze verletzt, so wird die Geldbuße nach dem Gesetz bestimmt, das die höchste Geldbuße androht. Auf die in dem anderen Gesetz angedrohten Nebenfolgen kann erkannt werden.

§ 20 Tatmehrheit
Sind mehrere Geldbußen verwirkt, so wird jede gesondert festgesetzt.


Die Behörde geht also von Tateinheit aus. Es wird also nur eine einzige Geldbuße festgesetzt.

quote:
§ 3 Abs. 5 BKatV
Werden durch eine Handlung mehrere Tatbestände des Bußgeldkatalogs verwirklicht, die jeweils einen Bußgeldregelsatz von mehr als 35 Euro vorsehen, so ist nur ein Regelsatz, bei unterschiedlichen Regelsätzen der höchste, anzuwenden. Dieser kann angemessen erhöht werden.


Im Bußgeldverfahren gibt es - im Unterschied zum Strafrecht - keine Gesamtgeldbuße. Bei Tatmehrheit gibt es schlicht mehrere Einzelgeldbußen. Die Regelungen der Gesamtstrafenbildung aus dem Strafrecht hier bei der Bildung einer Geldbuße bei Tateinheit anzuwenden, scheint mir äußerst fragwürdig.

Die BKatV nennt einen Fall, in dem bei Tateinheit ein angemessen erhöhter Regelsatz angewendet wird. Ansonsten handelt es sich wohl schlicht um eine Abweichung vom Katalogsatz, der ja nur für Fahrlässigkeit und durchschnittliche Umstände vorgegeben ist.

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#6
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Kann mir jeman helfen und mir sagen, ob es rechtens ist, daß aus einer "Zuschnellfahrt" drei kleinere Deloikte mit einem Bußgeld gemacht werden kann.
Besten Dank.


Möglich ja, möglich ist auch, dass 3 Bußgeldbescheide ergehen.....wenn 3 Bußgeldbehörden beteiligt sind...ist in diesem Falle zwar unwahrscheinlich, aber dennoch möglich.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Können aus der offensichtlichen Vorsätzlichkeit/Lernresitenz des Kfz-Führers weitere Maßnahmen (z. B. MPU) drohen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#8
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

quote:
Können aus der offensichtlichen Vorsätzlichkeit/Lernresitenz des Kfz-Führers weitere Maßnahmen (z. B. MPU) drohen?


Wieso kannst Du aus dem geschilderten Sachverhalt auf offensichtliche Vorsätzlichkeit bzw. Lernresistenz schließen?

Lernresistenz setzt voraus, dass einem der Fehler vorgehalten wurde. Das war hier nicht der Fall. Nach der Schilderung handelt es sich um ein Dauerdelikt. Allein die Dauer macht aus Fahrlässigkeit keinen Vorsatz. Dafür braucht es andere Anhaltspunkte. Die sehe ich bisher nicht. Wie kommst Du zu dieser Aussage?

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#9
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Vorsatz könnte man z.B. annehmen, wenn der Geblitzte auf den Bildern mit dem 'Stinkefinger' oder ähnlichen Gesten in das Objektiv lächelt.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Wieso kannst Du aus dem geschilderten Sachverhalt auf offensichtliche Vorsätzlichkeit bzw. Lernresistenz schließen?


- besondere Gefahrenstelle
- Geschwindigkeitsbegrenzung war bekannt, dennoch bewusste Überschreitung
- Keine Geschwindigkeitseduzierung nach dem ersten Blitzer



quote:
Lernresistenz setzt voraus, dass einem der Fehler vorgehalten wurde.

Das würde bedeuten, der erste 'Blitz' gilt nicht als 'vorhalten'?


Aber weitere Geschwindigkeitsverstöße in zeitnaher Zukunft (3-6 Monate) könnten zu der Annahme führen? Auch wenn der 'Tatort' keine Baustelle ist?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#11
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

quote:
Das würde bedeuten, der erste 'Blitz' gilt nicht als 'vorhalten'?
Vpm prinziep her würde ich das ja auch so sehen, aber da wirds wohl einighes geben was dagegenspricht. Zum einen weiss man nicht, hat der Fahrer den Blitz überhaupt gesehen und zum anderen,m konnte der Fahrer den Blitz überhaupt sehen? Mittlerweile gibt es immer mehr Blizer die mit schwarzlichtblitzen blitzen, da sieht man dann gar nichts mehr vom Blitz selber...

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#12
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

quote:
Vorsatz könnte man z.B. annehmen, wenn der Geblitzte auf den Bildern mit dem 'Stinkefinger' oder ähnlichen Gesten in das Objektiv lächelt.


Sorry - das hatte ich in der Sachverhaltsschilderung übersehen. Da haben Sie natürlich Recht. Toll!



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#13
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

quote:
- besondere Gefahrenstelle
- Geschwindigkeitsbegrenzung war bekannt, dennoch bewusste Überschreitung
- Keine Geschwindigkeitseduzierung nach dem ersten Blitzer

...

Das würde bedeuten, der erste 'Blitz' gilt nicht als 'vorhalten'?



- Jede Geschwindigkeitsbegrenzung hat ihren besonderen Grund. Der kann nicht zum Vorsatz führen, denn sonst gäbe es keine fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung.

- Selbst wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung bekannt war, schließt das die fahrlässige Überschreitung nicht aus. Ansonsten wäre innerorts jeden Geschwindigkeitsüberschreitung ab 50 km/h vorsätzlich. Dass die Geschwindigkeit von der TE bewusst überschritten wurde, ist Deine Unterstellung. Davon kann die Polizei in einem Rechtsstaat jedoch nicht ausgehen.

- Dass die TE nach dem ersten Blitz die Geschwindigkeit nicht reduziert hat, kann viele Gründe haben. Blitz nicht gesehen oder Blitz gesehen aber anders interpretiert sind nur zwei Beispiele. Wenn dort ein Schild stand "Achtung Sie wurden gerade wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt. Bitte reduzieren Sie Ihre Geschwindigkeit auf die erlaubten 80 km/h", dann könnte man wohl von einem Vorhalt ausgehen.

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#14
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Bei dem bekannten 'Hausmittelchen' CD-an-Innenspiegel-hängen, kann man (generell) von Vorsatz ausgehen....

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

quote:
Bei dem bekannten 'Hausmittelchen' CD-an-Innenspiegel-hängen, kann man (generell) von Vorsatz ausgehen....


Toll! Ich habe rote Haare.
Was bitte hat das mit der Frage zu tun?

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Was bitte hat das mit der Frage zu tun?


Selbsternannter Moderator?

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Wenn ich der wäre, würde ich Ihren Account löschen, da Sie offensichtlich keine Beiträge zum Thema leisten können.

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Vorsatz könnte man z.B. annehmen, wenn der Geblitzte auf den Bildern mit dem 'Stinkefinger' oder ähnlichen Gesten in das Objektiv lächelt.
Das ist wohl korrekt, hat aber nichts mit dem hier besprochenen Fall zu tun.
Eine solche Geste könnte übrigens bereits beim ersten Blitzer Vorsätzlichkeit belegen.

quote:
Bei dem bekannten 'Hausmittelchen' CD-an-Innenspiegel-hängen, kann man (generell) von Vorsatz ausgehen....
Das ist doch Unsinn. Selbst wenn ich durch eine solche CD quasi einräume, dass ich öfter zu schnell fahre und mir so das Bußgeld ersparen möchte (klappt natürlich nicht), bedeutet das noch lange nicht, dass ich auch bei der betreffenden Fahrt vorsätzlich zu schnell war.
Und auch andere angeblich blitzermanipulierende Sachen (Nummernschildfolie, Gegenblitz, und was es sonst noch so alles gibt;-) führen nicht automatisch zum Vorsatz, der müsste in jedem Einzelfall nachgewiesen werden.

quote:
Wenn dort ein Schild stand "Achtung Sie wurden gerade wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt. Bitte reduzieren Sie Ihre Geschwindigkeit auf die erlaubten 80 km/h", dann könnte man wohl von einem Vorhalt ausgehen.
Auch eher nicht, würde ich sagen.
Denn einen solch' langen Text kann und muss ein Verkehrsteilnehmer nicht komplett lesen - insbesondere auf der Autobahn.
Und eigentlich gelten sowieso nur die offizielen Verkehrszeichen, solche nachrichtlichen Schilder haben keine (rechtliche) Bedeutung.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

quote:
Auch eher nicht, würde ich sagen.
Denn einen solch' langen Text kann und muss ein Verkehrsteilnehmer nicht komplett lesen - insbesondere auf der Autobahn.
Und eigentlich gelten sowieso nur die offizielen Verkehrszeichen, solche nachrichtlichen Schilder haben keine (rechtliche) Bedeutung.


Natürlich ist so ein Schild absurd. Ich dachte, die Ironie wäre erkennbar.

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

oh ja, sorry, so hatte ich es nicht interpretiert.

Ich hatte mich auch schon gefragt, wie das überhaupt gemeint war, denn ein einfaches Schild würden ja alle lesen, also auch die Korrekten .

Bei uns gibt es aber in Wohngebieten mancherorts so ein Schild mit Kindern drauf, und dort leuchtet entweder in rot "langsamer" oder aber in grün "Danke", je nachdem wie schnell man ist (Text so ähnlich, kann mich nicht genau erinnern).
An so etwas in der Art hatte ich gedacht. Und diese Kontrollen sind natürlich rechtlich nicht bindend (sonst könnte etwa ein Anwohner immer dann, wenn die rote Schrift aufleuchtet, das gerade vorbeifahrende Auto fotografieren und anzeigen:-).

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Sorry - das war eine Antwort an Harry van Sell, der behauptete:

quote:
... offensichtlichen Vorsätzlichkeit/Lernresitenz ...



Er begründete diese Ansicht damit, dass die TE nach dem ersten Blitzer die Geschwindigkeit nicht reduziert hatte. Der Blitzer selbst sei die Ermahnung zum Reduzieren der Geschwindigkeit. Ich wollte ein absurdes Beispiel für eine untaugliche Ermahnung direkt vor Ort durch Blitzer bilden. War wohl nicht so deutlich.

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