Hallo Leute,
ich habe eine Frage...
Vorab.
2011 wurde ich das 2. mal wegen Betrug angeklagt.
Diesmal war es aber das Amtsgericht in der Hauptstadt des Bundeslandes.
Ich bekam wegen 4 Fachen Betrug eine Bewährungsstrafe von 6 Monaten Haft (Bewährung) mit Zusatz von 50 Arbeitsstunden.
Knapp 2 Jahre später (Heute) wurde ich wieder vor Gericht wegen wieder 4 Fachen Betruf vorgeladen.
(Ich weiß, ich habe Unsinn gemacht und stehe dazu!
2011 begann ich eine Ausbildung zum Anlagenmechaniker.
Die musste ich leider wegen gesundheitlichen Gründen abbrechen.
Da ich in dieser Zeit keine andere Ausbildung bekam, fing ich mit einem Jahres Praktikum in einem Kaufmännischen Geschäft an.
Es handelte sich um ein Dualisiertes BGJ.
Ich habe einen Hauptschulabschluss.
Daraufhin konnte ich die Arbeitsstunden wegen meines Arbeitsverhältnis nicht absolvieren.
Ich habe seit September 2013 eine Ausbildung als Fachkraft für Lagerlogistik im Großhandel begonnen.
Da ich auch Samstags arbeiten muss, gelang es mir bis heute nicht, die Auflage von 50 Arbeitsstunden zu erfüllen.
Der Richter kam heute zu einem Entschluss, dass ich gegen die Bewährungsauflage verstoßen habe und deshalb die Bewährung widerrufen wird und da ich in der Bewährung neue 4 Betrugsdelikte anging, eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten ohne Bewährung bekomme.
Ich muss daraufhin sagen, dass ich wirklich ******* gebaut habe.
Ich habe alles sofort vor Gericht heute zugegeben und gesagt, dass ich die Betrugsfälle begangen habe.
Ich habe allerdings auch gesagt, dass ich jedem einzelnen das Geld zurück zahlen werde
(Es handelte sich um Internetbetrug von 2700€)
Ich habe auch erwähnt, dass ich Psychologische Hilfe in Anspruch nehmen werde, weil ich nichtmal weiß warum ich immer und immer wieder solchen Unsinn mache.
Dazu habe ich noch hingewiesen, dass ich mein Leben in den Griff bekommen will und ich ziemlich zufrieden mit meiner Ausbildung bin. Ich habe auch vernachlässigt, Termine mit meiner Bewährungshilfe einzuhalten.
Seitdem ich aber dieses Jahr diese Ausbildung bekommen habe, hat sich mein Leben ins Positive gewandelt.
Ich habe echt nachgedacht und bin zu der Einsicht gekommen, dass es nicht so weiter geht.
Ich habe dem Gericht auch gesagt, dass ich nun schnellstmöglich beim nächsten Urlaub die 50 Arbeitsstunden absolvieren werde.
Bei einer Schuldenbelastung habe ich mich auch schon gemeldet, was für mich spricht..
Nun meine frage..
Wenn ich nun versuche meine Arbeitsstunden sofort zu machen..ich eine Berufung einlege..
Könnte ich noch die Chance haben, dass das Urteil in eine Bewährung umgewandelt wird?
Einen Täter Opfer Ausgleich werde ich auch in Anspruch nehmen.
Jeden, den ich verarscht habe, bekommt von mir noch Etwas Geld als Entschädigung.
Ich bereue es zu tiefst, dass die Einsicht jetzt beim Start der Ausbildung erst kam.
Ich will meinen Ausbildungsplatz nicht verlieren.
Dazu habe ich noch etwas..
Ich kenne jemanden, der im Großen Stil mit Drogen handelt (Cannabis und Chemische Drogen)
Könnte ich diesbezüglich dem Anwalt ein Angebot machen, dass ich den Dealer verrate und sich mein Urteil mindert?
Ich bin momentan richtig verzweifelt und weiß nicht mehr weiter.
Mein Pflichtverteidiger hat noch einen andere Gerichtstermin gehabt, deshalb konnte er nach der Verhandlung nicht mehr mit mir reden, ich soll mich gegen Nachmittag melden.
Ich kann allerdings die Füße nicht still halten...
Was soll ich tun ?
Danke für die Hilfe
-----------------
""
3x Wegen Betrug vor Gericht. Heute kam das Urteil
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
>Ich kenne jemanden, der im Großen Stil mit Drogen handelt (Cannabis und Chemische Drogen)
>Könnte ich diesbezüglich dem Anwalt ein Angebot machen, dass ich den Dealer verrate und sich mein Urteil mindert?
:O Ich brauch erstmal nen Kaffee....
Kennst Du nicht noch ne alte Oma die Du auch mit verraten könntest? Dann kriegst Du vielleicht noch was "raus" vor Gericht?
Ich fasse es nicht.
-----------------
"--
Ich bin ein kleiner harmloser Zwitschervogel"
Ich finde es schade, dass du nicht mal ansatzweise den ernst der Lage siehst..
Unnötige Kommentare werden von nun an Ignoriert.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
quote:
Ich finde es schade, dass du nicht mal ansatzweise den ernst der Lage siehst..
den hast du ja selber nicht richtig erkannt, sonst wärst du wohl nicht wieder vor Gericht gelandet.
Wie alt bist du denn überhaupt, und wie alt warst du zur jew. Tatzeit? Um wieviel Geld ging es in welchem Betrugsfall?
quote:
Unnötige Kommentare werden von nun an Ignoriert.
Das macht das Leben leichter.
-----------------
""
in der Tatzeit war ich 19 Jahre alt.
Einmal ging es um 1000€
dann um 800€
und dann noch ein betrag von 500€
-----------------
""
quote:
in der Tatzeit war ich 19 Jahre alt.
Beim 1., 2. oder 3. mal?
-----------------
""
warum hast du es denn nicht geschafft in 2 jahren die 50 stunden zu schaffen?? sonntags geht das auch!
-----------------
" "
beim 3. mal war ich 19 Jahre alt.
Ich habe auch soeben mit meinem Arbeitgeber geredet.
Ich würde 2 Wochen extra frei bekommen um die Stunden abzuleisten.
Ich weiß nur noch nicht, ob es es mir dabei helfen würde?
-----------------
""
Ich habe es leider nicht geschafft, weil mir bei dem Jahrespraktikum gesagt wurde, dass wenn ich mich anstrenge, dort einen Ausbildungsplatz bekomme.
Dies war aber nicht der Fall und habe somit unnötig zeit verschwendet.
ich wollte halt auch gern die stunden auf einmal machen.
Ich habe eben mit meinem Arbeitgeber gefedert, er würde mir sogar 2 Wochen frei geben, damit ich die Stunden schnell ableisten kann.
Ich weiß allerdings nicht, ob es noch was bringen würde?
-- Editiert Koala113 am 05.11.2013 13:54
quote:
Ich weiß allerdings nicht, ob es noch was bringen würde?
Vielleicht solltest du besser darüber nachdenken, ob der offene Vollzug möglich ist, damit der Ausbildungsplatz nicht verloren geht, Bsp. NRW:
http://www.jm.nrw.de/Gerichte_Behoerden/Justizvollzug/arbeit/Beibehaltung_des_Arbeitsplatzes_2/index.php
Wenn es dir ernst damit ist.
-----------------
""
Die Sache ist eigentlich ganz einfach. Geh in Berufung und lass den ganzen schönen Worten aus dem Eingangsbeitrag, den ganzen "Ich will's und ich werde's" Taten folgen
.
Laß mich mal raten: Als Du die 6 Monate auf Bewährung bekommen hast, hast Du dem Gericht sicherlich auch erzählt, was Du jetzt alles positives machen wirst, und das Du es "jetzt wirklich geschnallt hast" usw. usw. Was dabei rausgekommen ist, ist bekannt. Daher läßt sich das Gericht nur von "schönen Worten" eben nicht mehr beeindrucken (wie man ja nun gesehen hat, durch das Urteil ohne Bewährung). Es ist übrigens immer eine 2-schneide "Argumentation" zu sagen, dass man "keine Zeit" hatte 50 (popelige) Stunden abzuleisten, aber gleichzeitig genug Zeit und Energie zu haben 4 neue Straftaten zu begehen.
Wie auch immer: Leg Berufung ein und dann mach...
Was dann dabei rauskommt, wirst Du sehen.
Wenn Du allerdings schon mit der Einstellung:
quote:
Ich weiß allerdings nicht, ob es noch was bringen würde?
daran gehst, nach dem Motto: "Ich mache das aber nur, wenn ich am Ende dann auch Bewährung kriege" wird es nicht viel bringen, denn die Garantie gibt Dir keiner.
-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
gebe streetworker recht!!!
ich wollte ja und ich würde und so bla bal interessiert bei gericht keinen....
die bewährung war deine letze chance, die wolltest du nicht nutzen...
50 stunden sind echt lächerlich, außerdem hättest du auch das gespräch mit den behörden suchen können, vielleicht hätte man was machen können...
aber was bitte soll der richter glauben??
der hört jeden tag solche geschichten
-----------------
" "
Sorry, aber wenn du es in der Zeit nicht geschfft hast die Sozialstd abzuleisten und lieber neue Straftaten begangen hast, dann würde ich dich noch länger wegsperren denn anscheinend hilft bei dir nichts anderes.
Wenn dann alles zu spät ist kommt immer das selbe gejammer, jeder kann mal Scheis bauen aber wenn es immer wieder Wiederholungen sind wie in deinem Fall was erwartest du dann das du wieder billig wegkommst?wenn ich Richter wäre dann würde ich dich eher als unbelehrbarer Wiederholungstäter einstufen und die nächsten 2jahre einsperren.
Gruss
-----------------
""
sorry wenn ich das sage aber du hast es nicht anders verdient als im Knast zu landen!
du hast wegen Betrug Bewährung bekommen und begehst in der Bewährungszeit 4 weitere Betrugsstraftaten!
alleine deswegen ist eine erneute Bewährung eigentlich so gut wie ausgeschlossen!
dann hast du es nicht geschaft in der Bewährungszeit 50 Sozialstunden abzuleisten
das ist doch ein Witz
andere Müssen das auch neben ihrer Schule/Ausbildung oder Arbeit ableisten, die schaffen es auch
es gibt auch Stellen wo man die Stunden am Wochenende machen kann
und du hattest mit sicherheit in der Zeit auch mal Urlaub wo du die stunden hättest machen können.
das alles hast du nicht getan und jetzt kommt die einsicht wo es zuspät ist!
natrülich kannst du jetzt in Berufung gehen und ich würde dir drigend Raten in der Zeit von jetzt an bis zur Berufungsverhandlung die Sozialstunden zu machen und den Geschädigten das Geld zurück zu zahlen!
ABER
du wirst warscheinlich nur ein paar Monate erlassen bekommen
um die Haftstrafe wirst du sehr warscheinlich nicht rumkommen!
welches Argument willst du den bringen, das ein Richter dir nochmal Bewährung gibt, wenn du 4 mal in der Bewährungszeit die selben Straftaten nochmal begangen hast?
denk mal darüber nach was für und was gegen eine erneute Bewährung spricht
anhand des geschilderten Falles seh ich da so gut wie gar keine Chance
§ 56f sagt aus:
Widerruf der Strafaussetzung
Das Gericht widerruft die Strafaussetzung, wenn die verurteilte Person
1. in der Bewährungszeit eine Straftat begeht und dadurch zeigt, daß die Erwartung, die der Strafaussetzung zugrunde lag, sich nicht erfüllt hat,
2. gegen Weisungen gröblich oder beharrlich verstößt oder sich der Aufsicht und Leitung der Bewährungshelferin oder des Bewährungshelfers beharrlich entzieht und dadurch Anlaß zu der Besorgnis gibt, daß sie erneut Straftaten begehen wird, oder
3.gegen Auflagen gröblich oder beharrlich verstößt.
und nochmal kurz die Fakten:
1.
du hast dagegen verstoßen obwohl es dir bewusst war was es für dich heißt
2. du hast 4 mal einschlägige Straftaten unter laufender Bewährung begangen
weniger einschneidende maßnahmen als Haft + Bewärhungswiederruf reichen bei dir anscheinend nicht aus.
der 1. Richter hat das ja jetzt schon gesehen, also wieso sollte der Berufungsrichter das viel anders sehen?
also meine Prognose ist wenn du die Stunden bis dahin macht + das geld zurück zahlst und deine Ausbildung weiter machst und auch die von dir angesproche Psychologische Hilfe in Anspruch nimmst
dann bekommst du vielleicht ein paar Monate weniger
Ich wünsche mir, dass du einsitzen musst. Leute die Handeln wie du sind für mich das allerletzte.
Du hast es verdient.
-----------------
""
Um es kurz nochmal zu erläutern. Im ersten anwerbungsgespraech waerest du sofort informeller Mitarbeiter des Monats geworden. Sicher hast du mit dem Typen abgehangen, selbst Drogen gekauft, es geht beim verrat nicht um die Tat des verratenden, nur um die haut des Verräters.
-- Editiert Black No.1 am 06.11.2013 20:47
.. und wenn Du ihn verräts, trotzdem einsitzen musst macht sich das in Haft unter den Mithäftlingen besonders gut wenn das rauskommt.
-----------------
"--
Ich bin ein kleiner harmloser Zwitschervogel"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
12 Antworten