4 Rechnungen nach 3 Jahren erhalten

10. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
carpenoctem666
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
4 Rechnungen nach 3 Jahren erhalten

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage, bei der mir hier vielleicht weitergeholfen werden kann.

Ich habe im Jahr 2011 bei www.homepage-baukasten.de (webme GmbH) ein Premiumpaket (Werbefreiheit) für eine Homepage gekauft. Dies sollte ein Jahr gültig sein. Leider kann ich mich nicht mehr an die damaligen AGB erinnern und habe diese auch nicht gespeichert, sodass ich nicht mehr weiß, ob dieser Vertrag sich jeweils automatisch um ein Jahr verlängert.

Leider ist dies genauso passiert, allerdings ohne mein Wissen. Ich habe heute 4 Rechnungen erhalten (2012, 2013,2014, 2015), mit dem Hinweis, dass es technische Probleme gab und die Rechnungen daher verspätet versendet wurden. Ich soll nun 34,80 pro Rechnung bis zum 12.04.2015 bezahlen.

Frage Nr. 1.: Ist die Sache sauber? Können die einfach nach so langer Zeit noch eine Rechnung schicken?

Frage Nr. 2.: Ich bin mittlerweile umgezogen und habe nur durch Zufall Zugang zu diesen Rechnung erhalten, da meine Mutter noch an der alten Adresse wohnt und daher der Nachname am Briefkasten steht. Was passiert, wenn ich mich einfach dumm stelle und sage, dass ich die Rechnungen nie erhalten habe, da ich dort schon lange nicht mehr wohne? (Was ja nicht gelogen wäre).


Kann mir in dieser Angelegenheit jemand helfen?


Beste Grüße

-- Editiert carpenoctem666 am 10.01.2015 23:00

-- Editiert carpenoctem666 am 10.01.2015 23:05

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

1) Theoretisch ja. verjährt ist da auch noch nichts.
2) Erst mal nichts. Vermutlich wird das irgendwann an ein Inkasso abgegeben, die ermitteln irgendwann die neue Adresse und dann kriegt man doch die Rechnungen zugestellt.

Es ist irgendwie vollkommen unrealistisch, dass es aufgrund von "technischen Problemen" dazu gekommen wäre, dass der Anbieter jahrelang keine Rechnungen schreibt.

Eine Randnotiz: In anderen Foren wird davon berichtet, dass die teilweise Rechnungen rückwirkend von 2009 her erstellt haben. Das ist irgendwie sehr auffällig. Als ob die damals die Verträge gar nicht verlängert haben und sich nun nachträglich denken: "Wir tun mal so, als hatten wir damals Abos abgeschlossen." Auf jeden Fall ist das auffällig. Es scheint auch kein Einzelfall zu sein, was die Frage aufwirft, von was die Firma jahrelang lebt und wieso das jahrelang nicht auffällt. Sehr dubios.

Die Situation ist nicht so einfach zu klären. Vielleicht kommt man damit durch, sollten sie klagen, einfach zu sagen "Wie weltfremd ist das denn, dass die 4 Jahre lang keine Rechnung gestellt haben wollen? Was für ein technisches Problem soll das gewesen sein? Der Vertrag war doch stattdessen kein Abo." Vielleicht hat der Anbieter dann ein Beweisproblem. Eine Prognose, wie das ausgehen würde, verkneife ich mir mal.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 11.01.2015 08:06

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Der Vertrag war doch stattdessen kein Abo." Vielleicht hat der Anbieter dann ein Beweisproblem.


Unabhängig von irgendwelchen "handwaving "-Argumenten müßte sowieso der Anbieter beweisen, daß ein Abo abgeschlossen wurde, damit er die Forderung einklagen kann (wenn der Beklagte das bestreitet). Wenn er das aber kann, dann kommt man auch mit "aber die haben 3 Jahre lang nichts gefordert" nicht weiter. Verwirkung sieht anders aus.

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
carpenoctem666
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für Eure Tipps/Hinweise!

Ich habe mit dem Anbieter eine mehr oder minder tragbare Kulanzlösung erwirken können.

Dennoch unterstelle ich nach wie vor den Vorsatz, die Rechnungen absichtlich nicht rechtzeitig verschickt zu haben, damit Kunden ihre automatische Vertragsverlängerung vergessen. Miese Nummer, aber da hier Erwachsene Verträge schließen leider einwandfrei.

Trotzdem nochmal Danke!

3x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

quote:
die nach einem Jahr automatisch enden

Aber genauso gut hätten die ja gekündigt sein können. Zudem hätte eine damit verbundene Domain wieder freigegeben worden sein können. Ohne genauere Details kann man hier denke ich nur spekulieren.
So ganz weltfremd ist es aber nicht. Es gibt vor allem bei Servern/Cloud-Angeboten immer noch Anbieter, bei denen man erst mal austesten kann und explizit verlängern muss, will man das Angebot beibehalten. Das ist dann zwar meist monatlich kündbar oder bei Clouds faktisch sofort kündbar (0€ bei abgeschaltetem Server) aber es gibt diese Angebote.

Bei Webspace-Angeboten und Baukästen ist mir das persönlich allerdings eher selten bis nie aufgekommen. Der Markt ist da aber eh kaputt, wo dir jeder ne Homepage für 10 Cent hinter her wirft.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Aber genauso gut hätten die ja gekündigt sein können.


Verstehe das Argument nicht. Der Vertrag war ja nicht gekündigt, also ist es bei dieser Art Verträgen lebensnah, daß der Anbieter mit seinen Kunden Abos abschließt.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Es ist doch relativ einfach: Der Anbieter versteckt sich hinter technischen Problemen. Also wird er sie ja auch benennen/ beweisen können und zudem erklären können, warum ihm die technischen Probleme viele Jahre nicht aufgefallen waren und warum die Kunden davon ausgehen durften, dass die Verträge die ganze Zeit weitergelaufen sind.
Mir kommt das alles deswegen merkwürdig vor, weil der TE nicht der einzige ist und weil sich in diversen Foren die Leute verwundert die Augen reiben. Es ist mehr ein Gefühl, dass da was nicht stimmt als ein gerichtsfester Beweis. Ich weiß, auf Gefühle braucht man nichts geben. Aber es ist doch merkwürdig, dass eine Firma jahrelang so etwas wegen technischen Problemen verpennt haben will.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Also wird er sie ja auch benennen/ beweisen können


IMO wird er sie nicht mal beweisen *müssen*, weil es durchaus seine Freiheit ist, sich mit der Erhebung von Forderungen bis kurz vor Verjährung Zeit zu lassen.

quote:
Aber es ist doch merkwürdig, dass eine Firma jahrelang so etwas wegen technischen Problemen verpennt haben will.


Wie gesagt, das spielt IMO alles keine Rolle. Die Firma muß sowieso beweisen, daß ein Abo abgeschlossen wurde. Wenn sie das kann, dann kann auch kein Kunde sagen "ach das wußte ich aber nicht" (Kenntnis des abgeschlossenen Vertrages wird unterstellt, kann man nicht mit Nichtwissen bestreiten). Und dann wiederum kann es auch nicht "merkwürdig" sein, daß die Forderung erst so spät erhoben wurde bzw. darauf kommt es nicht an.
Das wäre ja nur dann der Fall, wenn die Beweislast für das Nicht-Abo beim Kunden läge und man sagen könnte "die Firma hat so lange gewartet, bis der Kunde nicht mehr beweisen kann, daß er kein Abo abgeschlossen hat".

Ich weiß schon, worauf du hinaus willst: hätte die Firma früher abgerechnet, hätten vielleicht viele Kunden längst gekündigt und es gäbe gar keine Ansprüche aus den letzten Jahren. Aber das wird man vor Gericht wohl nicht verargumentiert bekommen, da es IMO nicht unzulässig ist, "keine schlafenden Hunde zu wecken". Gerichte schützen keine chaotischen Verbraucher, die nicht mal ihre abgeschlossenen Verträge im Griff haben, sondern den verständigen Verbraucher.

-- Editiert NinaONina am 14.01.2015 12:41

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

quote:
die Firma hat so lange gewartet, bis der Kunde nicht mehr beweisen kann, daß er kein Abo abgeschlossen hat

Auf so etwas ähnliches will ich hinaus. Weiß denn heute noch jemand, wie beispielsweise deren Homepage vor 5 oder 6 Jahren aussah? Ob das Abo nur in irgendeinem Fließtext erwähnt war und damit gegen Preisauszeichnungspflichten verstoßen wurde? Wie gesagt, in einigen Foren reiben sich verwundert die Leute die Augen, weil diese Firma teils rückwirkend bis aus 2009 Geld verlangt.
Irgendwo muss es doch eine Grenze geben, wo es ein Richter als lebensfremd ansieht, was die Firma plötzlich behauptet oder anders: Wo es ein Richter als mit treu und Glauben vereinbar ansieht, wenn der Kunde davon ausgehen durfte, dass hier gar kein Vertrag mehr existiert. Darauf will ich hinaus.


-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 14.01.2015 13:04

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Weiß denn heute noch jemand, wie beispielsweise deren Homepage vor 5 oder 6 Jahren aussah?


Zweifel gehen zu Lasten des Anbieters. Wenn er nicht zur Überzeugung des Gerichts beweisen kann, daß vor 6 Jahren da "Abo mit Laufzeit ..., verlängert sich automatisch um ..." stand, wird er den Prozeß verlieren - und nicht der Kunde.

quote:
Irgendwo muss es doch eine Grenze geben, wo es ein Richter als lebensfremd ansieht, was die Firma plötzlich behauptet


Das wäre nur der Fall, wenn es um reine Zeugenaussagen geht. Wenn die Firma also nur ihre eigenen Mitarbeiter (und nicht etwa die Wayback Machine) als Beweis aufbringen kann, daß damals ein Abo vereinbart wurde, dann wird das relevant. Vorher nicht.

quote:
Wo es ein Richter als mit treu und Glauben vereinbar ansieht, wenn der Kunde davon ausgehen durfte, dass hier gar kein Vertrag mehr existiert.


Das wäre dann wohl eher bei der Verwirkung interessant.

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Sehr guter Tipp und sehr dumm für den Anbieter. Heute steht auf der Seite mit den Premium-Upgrades: "Automatische Verlängerung". Siehe https://ssl.homepage-baukasten.de/de/Leistungsbeschreibung/

2011 stand dieser Satz dort nicht, nur ein "Laufzeit 1 Jahr": http://web.archive.org/web/20120111102856/https://ssl.homepage-baukasten.de/de/Leistungsbeschreibung/

Kein Abo für mich erkennbar auf den ersten Blick.

Dacht ich doch, dass da was nicht stimmt. Ich glaube einen besseren Gegenbeweis gibt es auch nicht, oder Nina?

Das wirft für mich eine völlig neue Frage auf: Wenn das 2011 nicht das stand, wenn auch keine Rechnungen gestellt wurden, könnte dann hier sogar eine versuchte Täuschung vorliegen, dass es auch diesen "technischen Fehler" nie gab? Dass stattdessen jemand auf die findige Idee kam, Altkunden zu schröpfen, indem man nachträglich das ganze als Abo ausgibt? Sprich: Wenn die so weit gehen würden, das Abo dann auch vor gericht zu behaupten, könnte dann nicht sogar versuchter Betrug vorliegen? Es ist auf jeden Fall nicht ganz so seriös...


-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 15.01.2015 18:09

-- Editiert mepeisen am 15.01.2015 18:10

4x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Ich glaube einen besseren Gegenbeweis gibt es auch nicht, oder Nina?


Richtig. Aber du hast immer noch die Denke, daß der Kunde beweisen müßte, daß kein Abo vorlag. Der Anbieter muß das Abo zur Überzeugung des Gerichtes beweisen. Die bloße Behauptung, daß die AGB damals so waren, kann der Kunde mit Nichtwissen bestreiten, dann muß der Anbieter Urkunds- oder Zeugenbeweis (mit allen strengen Anforderungen an letzteres, wenn es sich um noch aktive Mitarbeiter handelt) antreten.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Ne, die Denke habe ich nicht. ich habe eher die Denke, dass der Anbieter versucht, zu behaupten, dass das schon immer ein Abo war und dann wäre es einfach gut, einen Gegenbeweis zu haben.

Man könnte allerdings auch nun mit diesem beweis sogar auf die Idee kommen, eine negative Feststellungsklage mit einem Anwalt durchzuziehen ;-)

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

5x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.801 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen