50:50-Regelung

3. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)
50:50-Regelung

Ich habe mal folgende Frage: Gibt es eigentlich einen Anspruch auf eine 50:50 Regelung, wenn dies möglich ist?

Zur Erklärung:
Mein LG arbeitet im Schichtdienst und hat somit vier Tage frei und muss dann drei Tage arbeiten mit je einem Freitag dazwischen. Somit wäre es also möglich die Kinder an vier Tagen komplett bei uns zu haben und die restlichen fünf Tage bei der Mutter.
Wir wohnen nur 8 km von den Kindern entfernt und es wäre kein Problem die Kinder zur Schule/Kindergarten zu bringen und auch wieder abzuholen. Auch der Freundeskreis könnte entsprechend erreicht werden.
Platz ist ausreichend vorhanden, für die Betreuung durch den Vater ist gesorgt.

Die Eltern sind jetzt seit drei Jahren getrennt und seit Oktober geschieden, die Kinder (4,6 und 9 Jahre) sind gerne bei uns.

Für Hilfe wäre ich dankbar.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dora2005
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Deejay,

Normalerweise ist die 50:50 Regelung eine Woche bei Daddy und eine Woche bei Mammy.

Die erste Voraussetzung ist natürlich das Einverständnis der Mutter. Was steht im Scheidungsurteil über Sorgerecht ?

Wenn das OK ist, dann ist das nächste Problem der Unterhalt. Es wäre am einfachsten wenn ihr euch die Woche je zur Hälfte aufteilt.
Die Unterhaltsberechnung wird dann ein wenig komplizierter. Der Elternteil mit dem höheren Einkommen wird dem anderen wohl ein Ausgleich bezahlen müssen.
Es wäre am besten, dass Vater und Mutter gemeinsam zum Jugendamt gehen um dort beraten zu werden. Und auch damit der Ausgleich berechnet werden kann.

LG, Dora

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank erst mal für die Antwort.

Sorgerecht besteht für Elternteile. ABR liegt bei der KM. Leider wird diese wahrscheinlich nicht gewillt sein, diese Regelung freiwillig durchzuführen. Ausserdem hat sie, soviel ich weiß, nur einen 400,-€ Job und lebt somit vom Unterhalt, der an die Kinder gezahlt wird (und natürlich was ihr neuer LG ihr gibt).

Das eine "friedliche" Einigung zur 50:50 Regelung nicht möglich ist, ist einfach Fakt. Darum war ja meine Frage, ob es irgendwie Anspruch darauf gäbe, wenn es organisatorisch zu regeln wäre.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lastbutleast
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo Deejay2307.
hast du eine Antwort vom LG erhalten??
Gruß L.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Von welchem LG?

Nein, eine Einigung mit der KM war bisher nicht möglich. Schade für die Kinder.

LG
Deejay

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lastbutleast
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 85x hilfreich)

Sorry, ich dachte ihr seid damals zum Landgericht( FamGericht) um die Umgangsregelung einzuklagen. Gruß L.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.013 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen