55km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortscha

9. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Timderkleine
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
55km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortscha

Guten Tag,
ich wurde im Dezember mit 55 km/h außer Orts geblitzt.
Erlaubt waren 130 und ich bin nach Toleranzabzug mit 185 jetzt angeschrieben worden.
Da ich auf meinen Führerschein angewiesen bin und dadurch wahrscheinlich meinen Job verliere bei einem Führerscheinentzug, wollte ich mal fragen, ob es eine Möglichkeit gibt meinen Führerschein zu behalten?
Kann man sich da so einfach frei kaufen oder gibt es eventuell andere Möglichkeiten?

Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
Tim

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16807x hilfreich)

Zitat:
Kann man sich da so einfach frei kaufen


Das geht in bestimmten Fällen, ist aber nicht einfach.

Zitat:
und dadurch wahrscheinlich meinen Job verliere bei einem Führerscheinentzug,


Wenn das tatsächlich so ist, dann geht das wahrscheinlich. An die Beweisführung, dass man bei einem Fahrverbot seinen Job verlieren würde, werden hohe Anforderungen gestellt. Die reine Behauptung, dass man seinen Job verlieren würde, reicht jedenfalls nicht. Und auf die Frage, warum man denn während der Zeit des Fahrverbotes keinen Urlaub nehmen kann, muss man sich schon eine gute Antwort einfallen lassen.

Stelle Dich also schon mal auf die Frage des Richters ein, warum Du z.B. nicht vom 08.04.-07.05. den Führerschein abgeben kannst und dafür dann 18 Tage Urlaub nehmen kannst. Und komm dann bitte nicht mit der Antwort, dass Du dann ja im Sommer keinen Urlaub mehr nehmen kannst. Dann wirst Du als Antwort bekommen, dass die Strafe ja auch spürbar sein soll.

Wenn man den Versuch unternehmen will, z.B. gegen Verdopplung des Bußgeldes den Führerschein zu behalten, dann sollte man dafür einen Anwalt einschalten, auch wenn das nochmal zusätzliches Geld kostet. Das sollte man frühzeitig machen, also spätestens, wenn der Anhörungsbogen da ist.

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#2
 Von 
Timderkleine
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Sagen wir mal so, ich bin bei einem Dienstleister und durch die Betreuung verschiedener Objekte ist der Führerschein essentielle.
Und beweisen könnte ich auch das bei Verlust die Kündigung droht.

Zitat (von hh):
Wenn man den Versuch unternehmen will, z.B. gegen Verdopplung des Bußgeldes den Führerschein zu behalten, dann sollte man dafür einen Anwalt einschalten, auch wenn das nochmal zusätzliches Geld kostet.


Warum muss ich dafür einen Anwalt einschalten , kann ich das nicht selbst übernehmen oder sind da spezielle Hebel nötig ?

-- Editiert von Timderkleine am 09.01.2017 23:04

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Timderkleine):
Warum muss ich dafür einen Anwalt einschalten , kann ich das nicht selbst übernehmen

Doch, kannst Du auch selbst machen.
Ich nehme an, Du hast ausreichend Erfahrung auf dem Gebiet weil Du Dich tagtäglich mit den Thema auseinandersetzt?
Ansonsten sollte man das zur Steigerung der Erfolgsaussicht den versierten Spezialisten überlassen, also Fachanwälten die sich eigentlich nur mit dem Thema "Erhalt von Führerscheinen" beschäftigen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Timderkleine
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort.

Mit welchen Rechtsanwaltskosten kann man da so in etwa rechnen ?

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#5
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Timderkleine):
Mit welchen Rechtsanwaltskosten kann man da so in etwa rechnen ?


So genau kann man das nicht sagen, das hängt immer vom Einzelfall ab. Rechne mal inkl. Gerichtskosten mit ca. 750 - 1500 Euro. Das ist aber auf alle Fälle weit weniger, als einen der Verlust des Arbeitsplatzes wegen des Führerscheinentzugs kosten würde. Von daher mit Sicherheit gut angelegtes Geld.

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#6
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2284 Beiträge, 360x hilfreich)

Nun...wenn Du der Bußgeldstelle kommst mit "ich bin aber auf mein Auto angewiesen", dann ist die erste Frage wie oben schon geschrieben die mit dem Urlaub.

Was würdest Du denen denn entgegenen, warum Du innerhalb eines Zeitraumes von 4 Monaten, in dem Du Dir Deinen Monat Fahrverbot selbst aussuchen darfst, nicht Deinen Urlaub organisieren kannst? Mit dem Argument "soviel auf einmal geht nicht" bist fährst Du zumindest gegen die Wand. Laut Bundesurlaubsgesetz "ist Erholungsurlaub am Stück zu gewähren", also Du hättest einen Anspruch darauf.

Man sollte auch aufpassen, dass einem nicht die charakterliche Eignung zum Führen eines KFZ in Frage gestellt wird. Das kann mit der falschen Argumentation ganz schnell passieren.

Bist Du denn IMMER allein unterwegs?
Gibt es keinen Azubi (mit Führerschein) in der Firma, den Du 4 Wochen lang im Außendienst betreuen könntest?
Was spricht dagegen mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren oder zu Fuß zu gehen?
Fahrverbot gilt nicht für Fahrräder. Werkzeug in die Satteltaschen und strampeln? (Unbequem oder sieht komisch aus zählt übrigens da als Argument nicht).
Steht vielleicht ein einwöchiges Fortbildungsseminar an, was sich (vorne oder hinten) an einen nicht ganz 4-wöchigen Urlaub anschließen könnte?

Das sind nur ein paar alles Optionen, auf die man spontan eine plausible Antwort zur Hand haben sollte und mir ist da beileibe noch nicht alles eingefallen. Mit "hab ich noch gar nicht dran gedacht" wird der Antrag auf jeden Fall abgelehnt.

-- Editiert von Kalanndok am 10.01.2017 00:29

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Laut Bundesurlaubsgesetz "ist Erholungsurlaub am Stück zu gewähren", also Du hättest einen Anspruch darauf.

Nein, hat er nicht, siehe § 7 BUrlG .

Zwar ist er zusammenhängend zu gewähren, aber es können dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dagegen sprechen.

12 Tage am Stück sind mindestens zusammenhängend vorgeschrieben, falls der "Worst Case" eintritt. Auf mehr hätte er nur Anspruch wenn das irgendwo in den vertraglichen Vereinbarungen festgelegt wäre oder er das gerichtlich durchsetzen würde.




Zitat (von Kalanndok):
Mit dem Argument "soviel auf einmal geht nicht" bist fährst Du zumindest gegen die Wand.

Stimmt, die Gerichte stellen da schon gewisse Anforderungen an den Nachweis. Da muss schon detailliert und glaubwürdig dargelegt werden (idealerweise von der Firma) weshalb das nicht gehen soll.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16807x hilfreich)

Zitat:
idealerweise von der Firma

Auch das wird schnell als Gefälligkeitsaussage gewertet.

Zitat:
Und beweisen könnte ich auch das bei Verlust die Kündigung droht.

Und wie? Beweisen kann man das gar nicht. Man kann es bestenfalls glaubwürdig darlegen.

Zitat:
Rechne mal inkl. Gerichtskosten mit ca. 750 - 1500 Euro.

Idealerweise überzeugt man schon die Bußgeldstelle, denn dann spart man sich die Gerichtskosten.

Zitat:
Warum muss ich dafür einen Anwalt einschalten

Wenn man auf eine der Fragen eine ungeschickte Antwort gibt, ist die Sache gelaufen.

Außerdem wissen Fachanwälte meistens, auf welche Aspekte die örtliche Bußgeldstelle oder der zuständige Richter besonderen Wert legen bei der Urteilsfindung. Das ist nämlich nicht einheitlich und kann sich sogar zwischen benachbarten Gerichtsbezirken unterscheiden.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Timderkleine
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
idealerweise von der Firma

Auch das wird schnell als Gefälligkeitsaussage gewertet.

Zitat:
Und beweisen könnte ich auch das bei Verlust die Kündigung droht.

Und wie? Beweisen kann man das gar nicht. Man kann es bestenfalls glaubwürdig darlegen.

Steht in meinem Arbeitsvertrag drin.
Bei Verlust fristlose Kündigung ...

Ich melde mich wenn es etwas neues gibt , mich wundert das mein Bußgeldbescheid noch nicht da ist.Ein freundliches Telefonat wird heute Aufschluss geben .

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)



Zitat (von Timderkleine):
ch wurde im Dezember mit 55 km/h außer Orts geblitzt



Privat- oder Firmenwagen?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Timderkleine
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Zitat (von Timderkleine):
ch wurde im Dezember mit 55 km/h außer Orts geblitzt



Privat- oder Firmenwagen?



gruß charly


Das ist mein Privatwagen .

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Timderkleine
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

An der Stelle nochmal Dankein für die Kommentare !

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von Timderkleine):
Steht in meinem Arbeitsvertrag drin.
Bei Verlust fristlose Kündigung ...


Du verlierst deine Fahrerlaubnis ja nicht. Du darfst nur einen Monat nicht fahren. Insofern ist das kein Argument.

Zitat (von Timderkleine):
Ein freundliches Telefonat wird heute Aufschluss geben


Der erste Schritt in die falsche Richtung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2284 Beiträge, 360x hilfreich)

Das mit der fristlosen Kündigung bei Führerscheinverlust gehört auch auch zu den Dingen, bei denen Dir ein Richter sagt "lass es drauf ankommen, weil Klausel ungültig".

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16807x hilfreich)

Zitat:
Bei Verlust fristlose Kündigung ...


Das ist auch kein Beweis. Schließlich verlierst Du den Führerschein nicht, sondern Du bekommst ein Fahrverbot. Das ist rechtlich ein gewaltiger Unterschied.

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