5g Marihuana im Darknet bestellt - schriftliche Äußerung als Beschuldigter

14. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
urberliner
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
5g Marihuana im Darknet bestellt - schriftliche Äußerung als Beschuldigter

Hallo liebe Community,
danke für das Interesse an diesem Beitrag!

Gestern erhielt Person A einen Brief vom Kriminalfachdezernat München.
Darin wird ihr folgende Straftat vorgeworfen: "V.g. BtMG - allg. Verstoß - mit sonstigen Betäubungsmitteln (§ BtMG)".
Der Tatzeitraum beläuft sich auf 4 Monate im Jahr 2016.
Unter Bemerkungen ist angegeben, dass Person A vorgeworfen wird im genannten Zeitraum im "sog. Darknet" bei einem bestimmten Online-Händler (dieser ist namentlich genannt) eine Menge von 5g Marihuana bestellt und diese auch erhalten zu haben.

Als Tatort ist die aktuelle Berliner Adresse von Person A angegeben. Desweiteren ist Person A zu dieser Zeit gerade aus dem Krankenhaus entlassen worden (wegen Burnout und Psychosen) und litt an einer starken Depression. Deswegen kann sich Person A nicht mehr daran erinnern, ob Sie wirklich im Darknet bestellt hat.

Nun stellen sich folgende Fragen:
1.Ist die Aussage, von Person A, dass sie sich nichtmehr an die Bestellung erinnert rechtskräftig und bringt es überhaupt irgendetwas?
2.Hat Person A irgendeine Chance ohne Anwalt?
3.Mit welche Strafen kann Person A rechnen?
4.Wie soll sich Person A verhalten: A. Sich äußern B. die Straftat zugeben C. die Straftat nicht zugeben D.sich nicht äußern E. Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage?
5. Sonstige Anmerkungen oder Tipps von aufmerksamen Lesern.


Anmerkungen:
Person A befindet sich aufgrund der Krankheit in einem Privatinsolvenzverfahren. Kann trotzdem eine Geldstrafe erhoben werden, obwohl Person A diese nicht zahlen kann? ( Es sind noch 4 Jahre bis das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist)
Person A versucht sein Leben auf die Reihe zu bekommen, ist aber zZt noch krank geschrieben und in psychatischer Behandlung in einer Tagklinik.
Person A hat seit fast einem Jahr kein Cannabis mehr konsumiert und wird dies auch nie wieder tun.
Person A hat keine Vorstrafen und ist noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten.



Noch einmal vielen Dank für das Interesse an dem Beitrag und für die Hilfe!

-- Editiert von urberliner am 14.01.2018 10:22

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Nein, die Aussage, man kann sich nicht erinnern, bringt gar nichts. Ganz einfach, weil man als Beschuldigter ja sowieso lügen darf und die Kripo nicht das geringste Interesse hat, den Beschuldigten zu entlasten. Eher im Gegenteil, je mehr Angaben bekannt sind Ich würde D. empfehlen. Je weniger Fakten polizeilich bekannt sind desto wahrscheinlicher eine Einstellung.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Kann trotzdem eine Geldstrafe erhoben werden, obwohl Person A diese nicht zahlen kann? Na sicher doch. Da gibt es dann drei Möglichkeiten:
A) Ratenzahlung
b) Umwandlung in gemeinnützige Arbeit
C) Ersatzfreiheitsstrafe (folgt zwangsläufig, wenn man sich nicht für A oder B entscheidet)

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

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